Mittelkürzung für die Deutsche Zentrale für Tourismus weitestgehend abgewehrt

| Politik Politik

„Ich freue mich, dass wir die Gelder für die Deutsche Zentrale für Tourismus im Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich aufstocken konnten. Damit haben wir die vorgesehene Mittelkürzung weitestgehend abgewehrt“, sagt Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Es ist den Koalitionsfraktionen in den parlamentarischen Haushaltsverhandlungen gelungen, die Gelder für die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) für 2025 auf mehr als 39,9 Millionen Euro zu erhöhen. Damit steigen die Finanzmittel für die DZT im Vergleich zu dem im Sommer veröffentlichten Haushaltsentwurf der Bundesregierung um knapp 7,5 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2024 den entsprechenden Änderungsanträgen der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Einzelplan 09 zugestimmt.

„Damit können wir die Gelder für die DZT nahezu auf dem Niveau von 2024 halten und negative Auswirkungen auf den Incoming-Tourismus wie Standortschließungen verhindern“, freut sich Schmidt. „Das ist ein wichtiger Beitrag für den Incoming-Tourismus. Mit den Mitteln ermöglichen wir der DZT weiterhin im Ausland für Deutschland als nachhaltiges, friedliches und sicheres Reiseland zu werben – gerade in Zeiten weltweiter Krisen. Jeder in die DZT investierte Euro zahlt sich aus. Die vielen Millionen ausländischen Touristinnen und Touristen tragen dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und Steuereinnahmen zu generieren.“

Das Verhandlungsergebnis bestätigt laut Schmidt auch den hohen Stellenwert, den der Tourismus für die Ampelfraktionen hat: „Vor dem Hintergrund der äußert angespannten Haushaltslage danke ich meinem Fraktionskollegen Felix Banaszak und den Koalitionskollegen Frank Junge und Karsten Klein für ihren unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz für den Tourismus!“

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 von August 2024 sah für den Haushaltstitel „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.“ (Titel 686 01-652) 32,424 Millionen Euro vor. Dieser Titel wird nach den parlamentarischen Verhandlungen auf 39,915 Millionen Euro erhöht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.