Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann heute öffnen

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Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein darf definitiv wie angekündigt ab nächstem Montag unter strikten Auflagen öffnen. Das beschloss die Landesregierung am Freitag. Jedoch lädt das Wetter nicht unbedingt zu einem Kaffee im Freien ein: Der Start in die neue Woche wird wechselhaft. Das sagte eine Meteorologin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) am Sonntag. «Temperaturtechnisch bleiben wir bis Mitte der Woche im einstelligen Bereich», so die Wetterexpertin. Es werde maximal acht Grad warm. Dazu kommt immer wieder Regen. Am Montag können sogar vereinzelt noch Schnee oder Graupelschauer fallen.

Auch am Dienstag ist laut Vorhersage ein Wechsel von Sonne und Wolken mit einigen Schauern zu erwarten. Die Temperaturen pendeln zwischen frischen sieben und neun Grad.

Die Öffnung der Außengastronomie geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die die Landesregierung am Freitag beschlossen hat und die bis zum 9. Mai gilt. Die Änderungen im Einzelnen:

AUßENGASTRONOMIE: Sie darf in Kreisen und kreisfreien Städten mit stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wieder öffnen. Entsprechend den Kontaktbeschränkungen dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben. Medizinische Masken sind Pflicht und dürfen nur am Tisch abgenommen werden. Gästen werden Schnell- oder Selbsttests vor dem Besuch angeraten, Pflicht sind diese aber nicht. Alkohol darf bis 21.00 Uhr ausgeschenkt werden.

MODELLPROJEKTE: Diese können die Gesundheitsämter für Tourismus, Sport und Kultur zeitlich befristet und räumlich abgegrenzt zulassen, nachdem das zuständige Ministerium zugestimmt hat. Damit verbunden sind strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte.

TESTS: Beschäftigte in Kitas und Tagespflege sollen pro Woche zweimal getestet werden. Sind sie hinreichend geimpft, reicht ein Test.

ALKOHOLVERBOT: Bereiche und Zeiten, in denen das Verbot in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt, werden künftig von den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.

MASKENPFLICHT: Verstöße werden künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Wer aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, muss demnächst ein ärztliches Attest vorlegen. Dies soll zeitnah eingeführt werden. Betroffene sollten bei ihrem Arzt schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern, rät die Regierung. (dpa)


 

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