Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann heute öffnen

| Politik Politik

Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein darf definitiv wie angekündigt ab nächstem Montag unter strikten Auflagen öffnen. Das beschloss die Landesregierung am Freitag. Jedoch lädt das Wetter nicht unbedingt zu einem Kaffee im Freien ein: Der Start in die neue Woche wird wechselhaft. Das sagte eine Meteorologin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) am Sonntag. «Temperaturtechnisch bleiben wir bis Mitte der Woche im einstelligen Bereich», so die Wetterexpertin. Es werde maximal acht Grad warm. Dazu kommt immer wieder Regen. Am Montag können sogar vereinzelt noch Schnee oder Graupelschauer fallen.

Auch am Dienstag ist laut Vorhersage ein Wechsel von Sonne und Wolken mit einigen Schauern zu erwarten. Die Temperaturen pendeln zwischen frischen sieben und neun Grad.

Die Öffnung der Außengastronomie geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die die Landesregierung am Freitag beschlossen hat und die bis zum 9. Mai gilt. Die Änderungen im Einzelnen:

AUßENGASTRONOMIE: Sie darf in Kreisen und kreisfreien Städten mit stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wieder öffnen. Entsprechend den Kontaktbeschränkungen dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben. Medizinische Masken sind Pflicht und dürfen nur am Tisch abgenommen werden. Gästen werden Schnell- oder Selbsttests vor dem Besuch angeraten, Pflicht sind diese aber nicht. Alkohol darf bis 21.00 Uhr ausgeschenkt werden.

MODELLPROJEKTE: Diese können die Gesundheitsämter für Tourismus, Sport und Kultur zeitlich befristet und räumlich abgegrenzt zulassen, nachdem das zuständige Ministerium zugestimmt hat. Damit verbunden sind strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte.

TESTS: Beschäftigte in Kitas und Tagespflege sollen pro Woche zweimal getestet werden. Sind sie hinreichend geimpft, reicht ein Test.

ALKOHOLVERBOT: Bereiche und Zeiten, in denen das Verbot in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt, werden künftig von den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.

MASKENPFLICHT: Verstöße werden künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Wer aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, muss demnächst ein ärztliches Attest vorlegen. Dies soll zeitnah eingeführt werden. Betroffene sollten bei ihrem Arzt schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern, rät die Regierung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.