Baden-Württemberg beschließt Rückerstattung von Corona-Soforthilfen

| Politik Politik

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer außerordentlichen Sitzung am 25. Februar einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, das die Rückabwicklung bereits geleisteter Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen regelt. Betroffene Betriebsinhaber, die Zuschüsse vor dem 8. April 2020 beantragt hatten, erhalten ihre bereits zurückgeführten Mittel inklusive der angefallenen Zinsen zurück.

Rechtssicherheit für frühe Antragsteller

Die Neuregelung stellt klar, dass die in der ersten Phase der Pandemie gewährten Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Gesetz umfasst ausdrücklich auch jene Fälle, in denen Unternehmen die Hilfe bereits an die landeseigene L-Bank erstattet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob gegen die ursprüngliche Rückforderung Widerspruch eingelegt wurde oder ob die Zahlung im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der behördlichen Forderung erfolgte.

Langwieriger Prozess bis zur Auszahlung

Trotz des parlamentarischen Beschlusses müssen sich betroffene Unternehmer auf Wartezeiten einstellen. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern ist an ein gesetzlich vorgeschriebenes Antragsverfahren gebunden. Hierfür soll ein spezielles Online-Portal eingerichtet werden, dessen Aufbau laut Berichten des Staatsanzeigers noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Ein konkreter Zeitpunkt für den Start der Auszahlungen steht derzeit noch nicht fest.

Abgrenzung zu späteren Förderprogrammen

Die neue gesetzliche Grundlage ist streng auf einen spezifischen Zeitraum begrenzt. Sie gilt ausschließlich für Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem Stichtag 8. April 2020 beantragt wurden. Förderungen, die auf Basis der danach gültigen Richtlinien bewilligt wurden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenso unberührt von dem Gesetz bleiben Rückforderungen aus anderen Programmen wie den Überbrückungshilfen.

Forderungen nach umfassenderem Abschluss

Im Vorfeld der Entscheidung hatte der Branchenverband Dehoga am 24. Februar 2026 im Wirtschaftsausschuss Stellung bezogen. Der Verband sprach sich dabei dafür aus, einen generellen Schlussstrich unter sämtliche Rückforderungen aus der Zeit der Pandemie zu ziehen und dies auf alle Förderprogramme auszuweiten. Diese Forderung fand im aktuellen Gesetzestext jedoch keine Berücksichtigung. Der Verband kündigte an, seine Mitglieder über die weiteren technischen Details des Antragsverfahrens zu informieren, sobald diese feststehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe tritt ein neuer Tarifabschluss in Kraft, der Entgelte und Ausbildungsvergütungen schrittweise anhebt. Die Einigung zwischen Dehoga und NGG sorgt für Planungssicherheit bis Mitte 2028.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die CDU-Fraktion im Stadtparlament fordert, die Einführung der Abgabe auf Einwegverpackungen zum 1. Oktober doch noch zurückzunehmen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.