Baden-Württemberg: Koalition will Sperrzeitenregelung überprüfen

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Die Koalitionsregierung in Baden-Württemberg will noch in dieser Legislaturperiode überpüfen, ob die Regie über die Sperrzeiten für die Gastronomie den Kommunen überlassen werden kann. Das Fachreferat im Innenministerium erwäge derzeit Vor- und Nachteile einer Aufhebung der landesweiten Regelung, die gilt, wenn der Gemeinderat nichts anderes beschließt, sagte ein Sprecher von Ressortchef Thomas Strobl (CDU).

Damit wird auch ein Versprechen im Koalitionsvertrag eingelöst. Dort heißt es, grundsätzlich sei der kommunale Handlungsspielraum bei der Sperrzeitenregulierung ausreichend, um den speziellen Bedürfnissen vor Ort und dem sich verändernden Ausgehverhalten Rechnung zu tragen. Will ein Gemeinderat derzeit vom Standard abweichen, müssen dafür ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse bestehen.

Laut der Gaststättenverordnung des Landes beginnen die Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 3 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag müssen Kneipen und Bars um 5 Uhr dicht machen. Die Schließzeiten enden um 6 Uhr. Neben Heidelberg hat auch Ravensburg eine abweichende Sperrzeit für Teile der Stadt. Dort beginnt sie immer um 3 Uhr und endet um 6 Uhr. In Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg sind die Sperrzeiten schon aufgehoben.

Auch die Grünen sind für Entscheidungsprozesse über Sperrzeiten vor Ort. Deren kommunalpolitische Sprecherin im Landtag, Ute Leidig, sagte: «Wir wollen mit einem unbürokratischen Vorgehen Spielräume für die individuelle Ausgestaltung der Sperrzeiten schaffen, die vitale Städte und eine lebendige Gastronomieszene ermöglichen.» Die Grünen seien überzeugt, dass eine kommunale Entscheidung über Sperrzeiten Konflikte entschärfe. Der Wegfall des landesweiten Vergleichsrahmens mache Aushandlungsprozesse vor Ort einfacher.

Der Gemeindetag begrüßt die Pläne der Koalition. Gaststättenrechtliche Entscheidungen seien in den Städten und Gemeinden von großer kommunalpolitischer Bedeutung: Das Interesse an lebendigen Innenstädten kollidiere oft mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner. Jeder Lösungsansatz sei willkommen, der es den Kommunen ermögliche, den speziellen Bedürfnissen an einem Ort durch eigene Entscheidungskompetenz Rechnung zu tragen. Der Verband gab aber auch zu bedenken, dass ein landesweiter Flickenteppich unterschiedlichster Sperrzeiten nicht optimal sei. Er sei bereit, Sachverstand sowie Erfahrungen aus der Praxis für eine Gesetzesnovelle einzubringen. (dpa)


 

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