Baden-Württemberg und weitere Länder entschärfen 2G-Plus-Regel für Restaurants

| Politik Politik

In mehreren Bundesländern entfällt die Testpflicht für Menschen, die eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kündigten die Lockerungen für Drittgeimpfte an. Auch Mecklenburg-Vorpommern prüft einen solchen Schritt - Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hoffe jedoch auf eine bundesweite Lösung und wolle das Thema bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag ansprechen, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Die 2G-plus-Regel sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Test Zugang haben.

Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm, teilte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit. «Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr.»

Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Präsident Gereon Haumann forderte zugleich die baldige Einführung einer Impfpflicht. «Ich habe kein Verständnis mehr dafür, dass unsere Gastgeber seit Monaten die jeweils neuen Landesverordnungen innerhalb weniger Stunden umsetzen müssen, während sich die politischen Entscheidungsträger Zeit bis Februar lassen, um eine allgemeine Impfpflicht einzuführen», sagte er.

Auch in Baden-Württemberg muss nach den neuen Corona-Regeln für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden - selbst wenn man vor längerer Zeit geimpft wurde oder von Covid-19 genesen ist (2G plus).

Allerdings wurden die neuen Regeln inzwischen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung («Booster») inzwischen entschärft. Für sie entfällt die Testpflicht an vielen Orten. Das gilt auch für Genesene, wenn die Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, sowie für Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung höchstens sechs Monate her ist. Die Grundimmunisierung gilt 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung als abgeschlossen. Bei «Boosterimpfungen» gilt die Ausnahme von der Testpflicht sofort. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.