Baden-Württemberg verschärft Corona-Maßnahmen: Was in Hotels und Restaurants gilt

| Politik Politik

In Baden-Württemberg treten am Mittwoch verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Von diesem Mittwoch an gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus.

In Baden-Württemberg treten am Mittwoch verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Die Landesregierung verkündete am Dienstagabend in Stuttgart die neue Corona-Verordnung. Danach wird die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen ausgelöst, weil der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf Intensivstationen zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten wurde. Von diesem Mittwoch an gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen Test vorweisen können. Zudem gibt es in Hotspot-Regionen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Wo müssen Geimpfte und Genesene künftig auch einen Test vorzeigen?

Es ist eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, weil bei zweimal Geimpften und Genesenen der Schutz nachlässt und sie sich wieder anstecken und das Virus weitergeben können. Weihnachtsmärkte sind tabu für Nicht-Geimpfte und alle anderen müssen zudem getestet sein. Zudem sind Besucher verpflichtet, Masken zu tragen. In Theater, Oper, Kino und Konzert gilt dasselbe. In Bars, Clubs und Discos müssen Geimpfte und Genesene ebenfalls einen gültigen Test vorweisen - hier gelten auch keine Ausnahmen für Schüler unter 18.

Auch bei Volksfesten, Stadtführungen sowie Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen reicht es nicht, geimpft oder genesen zu sein. Wer eine Massage oder Nagelpflege in Anspruch nehmen möchte, muss sich künftig ebenfalls an die 2G-plus-Regel halten. Nur bei Friseuren sind Ungeimpfte mit einem PCR-Test zugelassen. In Bordellen müssen fortan Geimpfte und Genesene zusätzlich getestet sein.

Wo gibt es weitere Einschränkungen für Ungeimpfte?

Schon seit einer Woche gilt im Südwesten die Alarmstufe I (ab 390 belegten Intensivbetten), bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Zudem dürfen sie sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Nun kommen weitere Einschränkungen hinzu: In Stadt- und Landkreisen, die über einer 7-Tage-Inzidenz von 500 liegen, dürfen Ungeimpfte von 21.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens nicht mehr ohne triftigen Grund auf die Straße. Solche Gründe sind zum Beispiel der Weg zur Arbeit, Besuch von Ehe- oder Lebenspartner, Teilnahme an Versammlungen und Sport im Freien, aber nicht in Sportanlagen. Die Sperrstunden dürften zunächst etwa in der Hälfte der Kreise gelten, die schon über dem Grenzwert liegen.

Einkaufen gehen wird für nicht Geimpfte ebenfalls stark eingeschränkt. In Corona-Hotspots dürfen künftig nur noch Geimpfte und Genesene in Geschäfte und auf Märkte - die Regel gilt jedoch nicht für die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln. Wer im Südwesten reisen und woanders übernachten möchte, muss künftig ebenfalls nachweisen, dass sie oder er geimpft oder genesen ist. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die dienstlich unterwegs sind. Ihnen reicht ein aktueller Test. Die Regel für Hotels und Pensionen gilt auch schon in der Alarmstufe I.

Was gilt im Fußballstadion?

Volle Stadien wird es zunächst nicht mehr geben. Die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen werden wieder beschränkt. Die Vereine dürfen nur die Hälfte ihrer Kapazität nutzen. Die Obergrenze liegt bei 25 000 Zuschauer. Auch hier gilt, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Test brauchen.

Was muss ich in Bussen und Bahnen beachten?

Wer U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse nutzen will, muss von diesem Mittwoch an einen 3G-Nachweis dabei haben. Mitfahren kann nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt aber nicht nur im Südwesten, sondern deutschlandweit. Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren sind hier ausgenommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sterneköche und Frankreichs Gastgewerbe mobilisieren gegen das neue Migrationsgesetz, das, anders als zunächst geplant, die Integration von Beschäftigten ohne Aufenthaltstitel kaum erleichtert. Jetzt protestieren Sterneköche, die die Integration von Küchenpersonal ohne Papiere fordern und appellieren: Wir brauchen Migranten.

Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind für ein kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas. Hintergrund der Umfrage war die Empfehlung eines Bürgerrats des Bundestags zur Ernährung.

Das Ifo-Institut plädiert für die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Niederlande, Schweden und Finnland hätten das bereits beschlossen. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen bleibe damit stabil, so die Wirtschaftsforscher.

Mit einer langen Kolonne von Traktoren haben Tausende Landwirte in Berlin ihrem Ärger über die Ampel-Koalition Luft gemacht. Bei einer Protestkundgebung am Brandenburger Tor sprach auch DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und verlangte die Rückkehr zu sieben Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Es ist der erste Bürgerrat dieser Art und das Thema ist hochaktuell: Ernährung. Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder steht dabei an erster Stelle der Empfehlungen, die nun im Bundestag vorgestellt wurden.

Das Justizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Hotelmeldepflicht, die abgeschafft werden soll – allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen verkürzt werden.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten stellt die Unternehmer vor größte Herausforderungen. Das geht aus einer Umfrage des Dehoga hervor.

Obwohl Finanzminister Lindner noch im letzten Jahr mehrfach seine Sympathie für eine dauerhafte Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie kundgetan hatte, will der Politiker heute von einer Senkung nichts mehr wissen. In der ARD-Sendung Maischberger schloss Lindner die Rückkehr zur Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer jetzt deutlich aus.

Auch am Donnerstag haben Landwirte ihre Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung in vielen Regionen fortgesetzt. Unterstützung kommt auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. 

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.