Wenige Tage nach Beginn des neuen Jahres sieht sich das Bäckerhandwerk in seinen Befürchtungen zur neuen Bonpflicht bestätigt. Seit Jahresanfang teilen Nutzer sozialer Netzwerke wie Twitter zahlreiche Fotos von regelrechten Kassenbon-Bergen.
«Die Bilder, die sich in den sozialen Medien auftun, zeigen das Bild, das wir befürchtet haben», sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, Daniel Schneider, der Deutschen Presse-Agentur. «Ich denke, das wird erstmal noch so weitergehen.» Im Januar wolle man erneut auf die Politik zugehen. «Was da derzeit passiert, ist einfach Müllproduktion», sagte Schneider.
Seit Jahresanfang müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Die sogenannte Belegausgabepflicht ist eine von mehreren Ende 2016 beschlossenen Maßnahmen, mit denen der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen einen Riegel vorschieben will. Kassen sollen fälschungssicher und Manipulationen verhindert werden. In Härtefällen ist kein Beleg fällig - das aber muss die jeweilige Finanzbehörde vor Ort prüfen.
Die Bonpflicht ist umstritten - aus Kostengründen, wegen eines Mehraufwands an Bürokratie und des erhöhten Müllaufkommens. Das Finanzministerium hatte auf eine lange Vorlaufzeit hingewiesen und betont, dass die Quittung auch per Mail auf das Handy ausgegeben werden kann. Die Belegpflicht stärke Transparenz und helfe gegen Steuerbetrug, etwa weil das Kassensystem und die Bons miteinander abgeglichen werden könnten. Das Wirtschaftsministerium hingegen will die Verpflichtung wieder aus dem Gesetz streichen.
Mann besteht auf Bonpflicht nach Besuch in Saunaclub
Dass Kunden durchaus auf den Kassenbon bestehen, zeigt ein kurioser Fall aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg: Die Polizei hat dort bei einem Einsatz in einem Saunaclub die seit Jahresbeginn geltende Kassenbonpflicht durchsetzen müssen. Ein Gast habe nach dem Besuch des Etablissements nahe Dieburg am Samstagmorgen einen Bon verlangt, wie es vonseiten der Polizei hieß.
Der Sicherheitsdienst setzte den Mann demnach aber erst einmal vor die Tür. Der Gast habe allerdings auf seinen Kassenbon bestanden. Erst die hinzugerufenen Polizisten konnten schließlich schlichten: Der Mann bekam demzufolge eine handschriftliche Quittung für seinen gezahlten Eintritt. Warum der Mann so ausdrücklich auf den Bon bestand, ist der Polizei nicht bekannt.
Zurück