Bamberg verschärft Regeln für neue Ferienwohnungen in weiten Teilen der Stadt

| Politik Politik

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen künftig in weiten Teilen des Stadtgebiets unterbinden. Wie die Stadt mitteilt, hat der Bau-, Konversions- und Werksenat neue Bebauungspläne sowie Veränderungssperren auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dringend benötigten Wohnraum langfristig für die Bevölkerung zu sichern. Die Maßnahmen wurden nach Angaben der Stadt am 13. Juli 2026 beschlossen.

Neue Bebauungspläne sollen Wohnraum dauerhaft vor Umwandlung schützen

Nach Angaben der Stadt erfassen die neuen Regelungen große Teile der Bergstadt, Inselstadt und Gärtnerstadt sowie weitere innenstadtnahe Wohn- und Mischgebiete. Der Geltungsbereich umfasse rund 516 Hektar einschließlich des UNESCO-Welterbebereichs. In diesem Gebiet sollen künftig grundsätzlich keine neuen Ferienwohnungen mehr eingerichtet werden, damit Wohnraum nicht dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werde.

Oberbürgermeister Sebastian M. Niedermaier wird von der Stadt mit den Worten zitiert: „Wohnraum ist zu wertvoll, um ihn dauerhaft dem Wohnungsmarkt zu entziehen. Deshalb schaffen wir jetzt ein weiteres umfangreiches und rechtssicheres Instrument, um der Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte entgegenzutreten.“

Bestehende Ferienwohnungen bleiben von den neuen Vorgaben ausgenommen

Bereits genehmigte Ferienwohnungen genießen den Angaben zufolge Bestandsschutz und dürfen weiterhin betrieben werden. Von den neuen Regelungen nicht betroffen seien außerdem Hotels, Pensionen und andere klassische Beherbergungsbetriebe. Die Stadt verfolge nach eigenen Angaben bewusst einen großflächigen Ansatz, damit sich Ferienwohnungen nicht lediglich in benachbarte Stadtviertel verlagerten.

Darüber hinaus sollen künftig auch weitere Nutzungen städtebaulich einheitlich geregelt werden. Dazu zählten unter anderem Spielhallen, Wettbüros sowie bestimmte gewerbliche Nutzungen mit sexuellem Charakter. Mehrere ältere Bebauungspläne sollen durch ein neues, einheitliches Regelwerk ersetzt werden.

Veränderungssperren sichern laufende Planungen gegen neue Vorhaben ab

Um während des Planungsverfahrens Vorhaben zu verhindern, die den neuen Zielen widersprechen könnten, habe der Senat zusätzlich Veränderungssperren beschlossen, berichtet die Stadt. Baureferentin Annegret Michler erklärt dazu: „Wohnraum ist in Bamberg ein knappes Gut. Mit den Bebauungsplänen schaffen wir klare und rechtssichere Rahmenbedingungen und verhindern, dass weiterer Wohnraum schrittweise dem Markt entzogen wird.“

Die Maßnahmen sollen sich zudem nicht auf die Innenstadt beschränken. Nach Angaben der Stadt wurde auch für das Wohngebiet an der Eichendorffstraße eine Veränderungssperre beschlossen, um dort künftig Ferienwohnungen und kleinere Beherbergungsbetriebe auszuschließen. Auch die Bebauungspläne für den Lagarde-Campus seien entsprechend angepasst worden. Dort sollen Ferienwohnungen und vergleichbare Kurzzeitvermietungen künftig ebenfalls ausgeschlossen werden, damit sich das Quartier dauerhaft als Wohn- und Arbeitsstandort entwickeln könne.

Nach Angaben der Stadt ergänzen die neuen Bebauungspläne bereits bestehende Instrumente zum Schutz des Wohnungsmarktes. Ferienwohnungen seien in einzelnen Baugebieten bereits zuvor ausgeschlossen oder über Sanierungsgebiete und Erhaltungssatzungen reguliert worden.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.