Bayerischer Wirtschaftminister fordert flexiblere Arbeitszeiten in der Gastronomie

| Politik Politik

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert vom Bund mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit im Gastgewerbe, wenn die Arbeitnehmer dies wollen. Aiwangers Vorstoß entspricht den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zulässt. Auch der DEHOGA plädiert für diese Lösung.

Aiwanger bemängelt, dass die derzeitigen Arbeitszeiten von acht Stunden täglich, im Ausnahmefall zehn Stunden, den Anforderungen im Gastgewerbe vielfach nicht genügten. Häufig sei es nötig, bei Arbeitsspitzen wie bei Hochzeiten oder Feierlichkeiten wie Silvester auch mal bis zu zwölf Stunden arbeiten zu können und dafür anschließend länger frei zu nehmen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden gerne mal länger arbeiten oder sich nach ihrem Acht-Stunden-Tag im Hauptjob anschließend als Bedienung etwas dazuverdienen wollen. „Die jetzige Gesetzeslage verbietet den Menschen aber, länger als acht Stunden zu arbeiten. Anschließend beklagen wir dann den Personalmangel im Gastgewerbe. 

Auch der DEHOGA Bundesverband spricht sich schon lange für die Einführung der Wochenarbeitszeit nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie oder die Möglichkeit, an einigen Tagen in der Woche mit Zustimmung des Arbeitnehmers die Arbeitszeit auf zwölf Stunden erhöhen zu können, aus. Dabei gehe es nicht um mehr Arbeit, sondern darum, dann zu arbeiten, wenn auch Arbeit da sei, sagte DEHOGA-Präsident Zöllick beim Branchentag des Verbandes im November in Berlin. Zöllick will mit allen Beteiligten Lösungen finden und nennt Regelungen, wie sie in Österreichgelten als erstrebenswert. 
 


Bayerns Wirtschaftsminister macht praxisfremde starre Arbeitszeitregelung sogar für Personalmangel in der Branche verantwortlich. „Das hat sich mittlerweile zur Wachstumsbremse im Gastgewerbe entwickelt. Wir brauchen hier dringend eine Korrektur“, betont Aiwanger, der im Gastgewerbe noch große Wachstumspotenziale sieht. „Gerade vor dem Hintergrund einer unsicheren Weltkonjunktur ist es äußerst wichtig für den Wirtschaftsstandort Bayern, noch mehr auf den Tourismus und das heimische Gastgewerbe zu setzen“, sagte der Minister.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.