Die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden und Ordnungsämter sollen Diskotheken davor bewahren, durch Corona ihre Konzessionen zu verlieren. Das Wirtschaftsministerium hat sie aufgefordert, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, wie es am Montag auf Anfrage erklärte.
Dies ist notwendig, weil die Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr ohne Betrieb eigentlich erlöschen würde. Einzelne Betriebe wie Diskotheken sind in der Corona-Krise inzwischen seit einem Jahr geschlossen (Tageskarte berichtete).













