Bayern und Niedersachsen leiten Corona-Lockerungen ein

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Nach monatelangen strikten Corona-Beschränkungen leitet Bayern ab kommenden Montag stufenweise Lockerungen ein. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen ab 10. Mai die Außengastronomie - und zwar bis 22.00 Uhr -, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Und: Zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai soll regional auch Tourismus wieder möglich sein: In Kreisen und kreisfreien Städten mit stabilen Zahlen von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen dürfen dann Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. Das beschloss die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag.

Bei alledem gelten Hygienekonzepte, Masken- und Testpflichten - die Details werden nun von den Ministerien erarbeitet. Den Öffnungen von Biergärten, Kinos und ähnlichem muss das Gesundheitsministerium zustimmen. Dafür dürfe es ungefähr für einen Wochen-Zeitraum keine großen Ausschläge bei den Corona-Zahlen geben, sagte Minister Klaus Holetschek (CSU) - und die Tendenz müsse eher fallend sein.

Söder sagte zu den Lockerungen zu Pfingsten, Bayern sei nicht nur Tourismusland. Es sei auch psychologisch wichtig, eine Perspektive zu haben. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) lobte die nun geplanten Lockerungen - jetzt müsse man nur noch so flächendeckend wie möglich unter den Grenzwert 100 kommen.

Bereits von diesem Donnerstag an wird Bayern vollständig gegen Covid-19 geimpfte Menschen mit negativ Getesteten gleichstellen und ihnen weitere Lockerungen zuerkennen. Unter anderem sollen Menschen mit vollständiger Corona-Impfung - also in der Regel mit zwei verabreichten Impfdosen - von Testpflichten und von den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen befreit werden. Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte werden vollständig Geimpfte nicht mitgezählt.

Die Staatsregierung habe sich entschieden, die Regelung schon an diesem Donnerstag und damit zwei Tage vor dem Bund in Kraft zu setzen, sagte Söder. Man wolle ein Signal setzen, dass Impfen wichtig ist. «Wir sind der festen Überzeugung, dass bei einem solchen Fortschritt der Grundrechtsschutz, die Freiheit des Einzelnen überwiegt», sagte Söder. Er rief allerdings weiter zu höchster Vorsicht auf. Die dritte Corona-Welle sei noch nicht gebrochen.

Bayern bleibt deshalb bis zum Ende der Pfingstferien auch bei seiner strikteren nächtlichen Ausgangssperre - damit bleibt in Regionen mit Corona-Zahlen über 100 Joggen und Spazierengehen zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht verboten. Erst ab dem 7. Juni sollen dann die Ausnahmen gelten, wie sie in der Bundes-Notbremse vorgesehen sind.

Ebenso bleibt es an den weiterführenden Schulen in Bayern bis zu den Pfingstferien beim bisherigen strikteren 100er-Grenzwert für Distanzunterricht. Lediglich Grundschulen dürfen ab nächsten Montag (10. Mai) bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. Erst nach den Pfingstferien - ab dem 7. Juni - soll dann auch an weiterführenden Schulen der Grenzwert 165 gelten, wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Corona-Zahlen überall Wechselunterricht haben.

In Bayern sind aktuell (Stand 04.05.) nach Angaben des Robert Koch-Instituts 19 Regionen unterhalb einer Inzidenz von 100, 38 sind im Bereich bis 150 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Es folgen 10 weitere Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte unter 165. Die restlichen 29 liegen oberhalb von 165 - wobei sich 19 sogar noch über einer Inzidenz von 200 befinden. In Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte.

Niedersachsen öffnet Handel, Gastronomie und Tourismus in Stufen

Nach monatelangem strikten Lockdown will auch Niedersachsen vom kommenden Montag (10.5.) an mit einem Stufenplan in Lockerungen einsteigen. In Landkreisen und Großstädten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sollten Handel, Gastronomie, Tourismus sowie Kulturveranstaltungen im Freien wieder anlaufen, kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Hannover an. Voraussetzung ist ein tagesaktuell negativer Corona-Schnelltest oder der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus.

Der Stufenplan für den weiteren Weg aus den Corona-Beschränkungen befindet sich noch in der Erarbeitung, die ersten Lockerungsschritte werden in die neue Corona-Verordnung des Landes aufgenommen. «Wir bleiben bei unserer Linie: Wir wollen vorsichtig sein, aber wir wollen vorhandene Spielräume nutzen», sagte Weil. Grundlage für die Lockerungen seien rückläufige Neuinfektionen und eine Entspannung der Corona-Lage. «Wir sind gut durch die dritte Welle gekommen.» Noch aber sei die Lage in den Landstrichen unterschiedlich. Wo über fünf Werktage die Inzidenz unter 100 bleibe, griffen Lockerungen, in den Hotspots bleibe es bei den Einschränkungen der Bundes-Notbremse.

Wieder öffnen soll für negativ Getestete und Geimpfte der komplette Einzelhandel, und zwar ohne Terminvereinbarung. In den Läden gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen, die Kontaktnachverfolgung der Kunden soll elektronisch ermöglicht werden, wie Wirtschaftsminister und Vize-Regierungschef Bernd Althusmann (CDU) erklärte. Die Gastronomie soll von Montag an zunächst draußen und zwei Wochen später auch drinnen wieder öffnen dürfen, dort dann mit einer Kapazitätsbegrenzung und einem Hygienekonzept. Es greift eine Sperrstunde um 23 Uhr.

Der Tourismus werde für voraussichtlich drei Wochen zunächst nur für Einwohner Niedersachsens geöffnet, in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen seien wieder touristische Übernachtungen möglich, gekoppelt an negative Schnelltests oder einen Impfnachweis, kündigte Althusmann an. «Wir schaffen Perspektiven, ohne unvorsichtig zu werden.» Schon bald sollten neben «Landeskindern» auch wieder nationale und internationale Urlaubsgäste in Niedersachsen willkommen sein. Separate Konzepte für Tourismus auf den Nordsee-Inseln soll es nicht geben.

Auch Kulturveranstaltungen im Freien sollen wieder möglich werden. Für Kinder wird Sport im Freien wieder für bis zu 30-köpfigen Gruppen gestattet - damit wären etwa wieder Fußballspiele möglich. Begründet wird die Lockerung damit, dass Kinder für den Schulbesuch zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.

Unterdessen verabschiedet Niedersachsen sich von seinem strikten Corona-Kurs an Schulen und ermöglicht Wechselunterricht wieder für alle Schulen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Auch die Kindertagesstätten wechseln unterhalb dieser Inzidenz wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) ankündigte. Die Lockerungen greifen vom kommenden Montag an. Niedersachsen setzt damit die erweiterten Möglichkeiten für den Schulunterricht um, die die Bundesregeln für Hotspots bereits ermöglichen.

Wechselunterricht, das sogenannte Szenario B, bedeutet, dass eine Hälfte der Schüler in der Schule unterrichtet wird, während die andere Hälfte zu Hause lernt. Viele Schüler in Niedersachsen befinden sich inzwischen seit knapp fünf Monaten im reinen Distanzunterricht und haben ihre Schule seit Mitte Dezember nicht mehr besucht.

Thüringen will Biergartenbesuche und Camping ermöglichen

Bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 sollen künftig auch in Thüringen Besuche im Biergarten und bestimmte Formen des Tourismus wieder möglich sein. Eine entsprechende Verordnung soll am Donnerstag in Kraft treten, wie Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag ankündigte. Sie sehe automatische Öffnungsschritte unter anderem im Bereich der Außengastronomie, Camping, der Buchung von Ferienhäusern und der körpernahen Dienstleistungen vor. «Zusätzlich können die Gebietskörperschaften weitere Regelungen treffen, entsprechend des Stufenplanes», sagte Werner.

Voraussetzung sei, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern liege. Wochenenden werden dabei nicht mitgezählt, unterbrechen die Zählung aber auch nicht.

Ein erster Entwurf für die Verordnung sah zuletzt vor, dass Campingplätze und Ferienhäuser gebucht werden dürfen, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt, es ein Infektionsschutzkonzept gibt und die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Alle anderen touristischen Übernachtungen sollen aber vorerst verboten bleiben.

In Thüringen erreichte am Dienstag kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von unter 100. Landesweit lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 217 - und damit in Deutschland am höchsten.


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