Beihilfe für Jugendherberge: a&o-Hostels siegen vor Gericht

| Politik Politik

Das Gericht der Europäischen Union kippt eine Beihilfen-Genehmigung der EU-Kommission für eine Jugendherberge in Berlin. Nach einer Klage der a&o-Hostels hat das Gericht eine Genehmigung zur staatlichen Förderung der DJH-Jugendherberge „Berlin am Ostkreuz“ durch das Land Berlin für nichtig erklärt.

In der nur 300 Meter Luftlinie vom a&o-Stammhaus in Berlin Friedrichshain entfernten Immobilie betreibt das DJH seit Mitte 2016 die Jugendherberge Berlin Ostkreuz. Diese Immobilie mit einer Bruttogeschossfläche von ungefähr 12.000 qm gehört dem Land Berlin und wurde dem DJH bis mindestens zum 31. Dezember 2044 pachtfrei überlassen.

Gegen diese mutmaßliche Beihilfe in Millionenhöhe hatte sich a&o daher schon 2015 bei der EU-Kommission beschwert. Diese sah aber keinen Anlass für beihilferechtliche Bedenken gegen das Handeln der Berliner Senatsverwaltung. Zu Unrecht - wie das von a&o daraufhin angerufene Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 20. Juni 2019 (Az. T-578/17) nun eingehend festgestellt hat.

a&o-CEO Oliver Winter: "Mit dem Urteil setzt das Europäischen Gericht ein starkes Signal! Vor allem macht es klar, dass das DJH ein Wettbewerber ist, für den grundsätzlich die gleichen Regeln zu gelten haben, wie für alle anderen auch."

Das Urteil gibt der Kommission deutlich zu verstehen, dass sie ernsthafte Zweifel insbesondere an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der mutmaßlichen Beihilfengewährung durch das Land Berlin hätte erkennen müssen. Die europäischen Wettbewerbshüter sind daher nun berufen, ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen und die Vorgänge rund um die DJH-Jugendherberge am Berliner Ostkreuz genauer und kritischer unter die Lupe zu nehmen.

In derselben Sache ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin zudem noch ein derzeit ruhendes Verfahren von a&o gegen das Land Berlin in der Hauptsache anhängig. Sobald das jetzige Urteil des EuG rechtskräftig ist, wird a&o diese Klage mit neuem Schwung weiterbetreiben. a&o erwartet, dass nun auch die Berliner Verwaltungsrichter den Stellenwert von fairen Wettbewerbsbedingungen im einschlägigen Markt für Kinder- und Jugendreisen erkennen werden.

Nach Angaben in einer DJH-Projektpräsentation soll die Jugendherberge am Berliner Ostkreuz insbesondere dazu dienen, "der immer stärker werdenden Konkurrenz in Berlin etwas entgegenzusetzen."

"Gegen das Ziel des DJH, sich dem Wettbewerb zu stellen, haben wir natürlich nichts einzuwenden. Aber wir verlangen, dass dieser Wettbewerb auch fair ist", so Oliver Winter abschließend. Er fordert den Berliner Senat auf, die richtigen Schlüsse aus diesem wegweisenden Urteil zu ziehen und endlich die Privilegierung des DJH zu Lasten der Steuerzahler einzustellen.

Das EuG-Urteil ist in Textfassung auf den Internetseiten des Europäischen Gerichtshofs (http://curia.europa.eu/juris/) unter dem Aktenzeichen T-578/17 frei abrufbar.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.