Beleuchtungsverbot: Auch Namenszüge von Hotels und Restaurants müssen ausgeschaltet werden

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hatte Ende August zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet. Wie der DEHOGA Bundesverband berichtet, gilt demnach auch ein Beleuchtungsverbot von 22 bis 16 Uhr für beleuchtete Namen der Betriebe. Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels sei allerdings erlaubt. Auch gibt es keine direkten Bußgelder.

Der DEHOGA ist nach wie vor der Auffassung, dass ein beleuchteter Namenszug von Hotels und gastronomischen Betrieben Sicherheit und Orientierung bietet. „Auf jeden Fall sollte gewährleistet sein, dass während der Öffnungszeiten unserer Betriebe die Beleuchtung Namensschriftzüge erlaubt bleibt, um – insbesondere ortsfremden - Gästen das Auffinden der Hotels und gastronomischen Betriebe nicht erheblich zu erschweren“, so der Verband.

Laut Verordnung wird allerdings der Betrieb „beleuchteter und lichtemittierender Werbeanlagen“ in der Zeit von 22 bis 16 Uhr am Folgetag untersagt, soweit er nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Gefahrenabwehr ausnahmsweise zulässig sei. Dies gelte, laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch für beleuchtete Betriebsnamen außen an der Fassade aller Betriebe fallen.

Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Beleuchtung der Abwehr von Gefahren oder der Verkehrssicherheit diene. Dies sei im Einzelfall zu entscheiden. So kann in einer weniger gut beleuchteten Gegend der beleuchtete Betriebsname durchaus der Verkehrssicherheit dienen, so das Bundesministerium. Pauschale Beurteilungen, wann der beleuchtete Betriebsname der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr dient, könne es nicht geben. Für die Beurteilung komme es insbesondere auf die Beurteilung der Ordnungsbehörden vor Ort an.

Nach Einlassung des Bundesministeriums gibt es keinerlei Beschränkungen für das Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels, so dass durch mehr Beleuchtung in diesen Bereichen verdeutlicht werden könne, dass die Betriebe geöffnet haben. Dadurch wird dann aber wohl nicht weniger Energie verbraucht, als das beleuchtete Namenschild des Betriebes verursachen würde. Zudem liegen nicht alle Gastronomiebetriebe direkt an der Straße, so dass mit mehr Innenbeleuchtung kein Hinweis auf einen geöffneten Betrieb gegeben werden kann.

Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung sind grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld bewährt. Denn nach der Rechtsgrundlage der Verordnung, dem Energiesicherungsgesetz, können Bußgelder bei Verstoß gegen eine solche Verordnung nur erlassen werden, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des Energiesicherungsgesetzes verweist. Dies ist in der Energieeinsparverordnung jedoch nicht der Fall.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Obwohl Finanzminister Lindner noch im letzten Jahr mehrfach seine Sympathie für eine dauerhafte Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie kundgetan hatte, will der Politiker heute von einer Senkung nichts mehr wissen. In der ARD-Sendung Maischberger schloss Lindner die Rückkehr zur Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer jetzt deutlich aus.

Auch am Donnerstag haben Landwirte ihre Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung in vielen Regionen fortgesetzt. Unterstützung kommt auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. 

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.

Am 15. Januar findet als Abschlussaktion der Aktionswoche „Ohne uns kein Essen“ der Landwirte in Berlin eine Großdemo statt. Hier ist auch der DEHOGA als Partner und Unterstützer mit dabei. Auch in den Bundesländern gibt es Aktionen. Teilnahmen an Straßenblockaden sind nicht geplant.

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden - zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen. Ein anderes Logo kommt auch auf den Weg.

Per Gesetz sollen Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Der Dehoga findet die Idee grundsätzlich gut. Es hakt aber bei der Rückgabe des als Ersatz genutzten Mehrweggeschirrs.

Auch im Ausland ist das allgemeine Preisniveau zuletzt deutlich gestiegen - in unterschiedlicher Weise. Die Finanzverwaltung reagiert darauf mit neu berechneten Pauschalen für Dienstreisende.

Thüringen stellt Gastronomen und Hoteliers Finanzhilfen in den kommenden Jahren in Aussicht. Es solle ein «Gastrobonus» für Investitionen aufgelegt werden, teilte die Linke-Landtagsfraktion in Erfurt mit.

Fast zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer rechnet die Stadt Tübingen mit einem Geldregen. Es sei mit einem Steueraufkommen von mindestens rund 692 000 Euro für das Jahr 2022 auszugehen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hat gegen die Steuer Verfassungsbeschwerde erhoben.