Beleuchtungsverbot: Auch Namenszüge von Hotels und Restaurants müssen ausgeschaltet werden

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hatte Ende August zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet. Wie der DEHOGA Bundesverband berichtet, gilt demnach auch ein Beleuchtungsverbot von 22 bis 16 Uhr für beleuchtete Namen der Betriebe. Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels sei allerdings erlaubt. Auch gibt es keine direkten Bußgelder.

Der DEHOGA ist nach wie vor der Auffassung, dass ein beleuchteter Namenszug von Hotels und gastronomischen Betrieben Sicherheit und Orientierung bietet. „Auf jeden Fall sollte gewährleistet sein, dass während der Öffnungszeiten unserer Betriebe die Beleuchtung Namensschriftzüge erlaubt bleibt, um – insbesondere ortsfremden - Gästen das Auffinden der Hotels und gastronomischen Betriebe nicht erheblich zu erschweren“, so der Verband.

Laut Verordnung wird allerdings der Betrieb „beleuchteter und lichtemittierender Werbeanlagen“ in der Zeit von 22 bis 16 Uhr am Folgetag untersagt, soweit er nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Gefahrenabwehr ausnahmsweise zulässig sei. Dies gelte, laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch für beleuchtete Betriebsnamen außen an der Fassade aller Betriebe fallen.

Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Beleuchtung der Abwehr von Gefahren oder der Verkehrssicherheit diene. Dies sei im Einzelfall zu entscheiden. So kann in einer weniger gut beleuchteten Gegend der beleuchtete Betriebsname durchaus der Verkehrssicherheit dienen, so das Bundesministerium. Pauschale Beurteilungen, wann der beleuchtete Betriebsname der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr dient, könne es nicht geben. Für die Beurteilung komme es insbesondere auf die Beurteilung der Ordnungsbehörden vor Ort an.

Nach Einlassung des Bundesministeriums gibt es keinerlei Beschränkungen für das Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels, so dass durch mehr Beleuchtung in diesen Bereichen verdeutlicht werden könne, dass die Betriebe geöffnet haben. Dadurch wird dann aber wohl nicht weniger Energie verbraucht, als das beleuchtete Namenschild des Betriebes verursachen würde. Zudem liegen nicht alle Gastronomiebetriebe direkt an der Straße, so dass mit mehr Innenbeleuchtung kein Hinweis auf einen geöffneten Betrieb gegeben werden kann.

Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung sind grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld bewährt. Denn nach der Rechtsgrundlage der Verordnung, dem Energiesicherungsgesetz, können Bußgelder bei Verstoß gegen eine solche Verordnung nur erlassen werden, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des Energiesicherungsgesetzes verweist. Dies ist in der Energieeinsparverordnung jedoch nicht der Fall.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.