Beschäftigung von Geflüchteten mit Bleibeperspektive wird beschleunigt

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Der Bundestag hat die Gesetze zur Verbesserung der Rückführung von Geflüchteten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind auch einige Regelungen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten mit Bleibeperspektive erleichtern. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin.

Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, dürfen demanch bereits nach sechs statt wie bisher nach neun Monaten arbeiten. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer steht nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde. Der erleichterte Arbeitsmarktzugang gilt nicht für Personen, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern. Die sogenannte Beschäftigungsduldung kann nach 18 statt bisher nach 12 Monaten erteilt werden. Sie ist bereits ab 20 Stunden Wochenarbeitszeit (bisher 35) möglich und gilt für Menschen, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereist sind.

Die Neuerungen seien sinnvoll, sagt der DEHOGA-Bundesverband, denn sie erschlössen, künftig mehr Potenziale für den Arbeitsmarkt und entlasten zugleich den Staatshaushalt. Auf der anderen Seite sollen Asylbewerber Leistungen, die dem Sozialgesetzbuch entsprechen, zukünftig erst nach 36 Monaten (bisher 18 Monate) erhalten. Hier müssen allerdings die Bundesländer noch zustimmen.


 

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