Beschäftigung von Ukrainern im Gastgewergbe voraussichtlich bald möglich

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Der DEHOGA versucht derzeit mit Erfolg, die schleppend laufenden Verfahren der Arbeitsagenturen für Arbeitsmarktzulassungen für Drittstaatsangehörige zu beschleunigen. Eine für das Gastgewerbe wichtige Gruppe konnte allerdings davon bisher nicht profitieren: Ukrainische Studierende, die für eine Ferienbeschäftigung im Sommer nach Deutschland kommen. Denn die Ukraine steht bisher nicht auf der sogenannten Positivliste der EU-Kommission. Hier zeichnet sich jetzt erfreulicherweise kurzfristig Abhilfe ab.

Zum Hintergrund: Die Positivliste der Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten diejenigen Länder, bei denen eine Aufhebung der Corona-Reisebeschränkungen aufgrund der epidemiologischen Lage im Land gerechtfertigt erscheint. In Deutschland setzt das Bundesinneninnenministerium diese Liste in nationale Einreisebeschränkungen um. Einreisen nach Deutschland aus Ländern, die nicht auf dieser Positivliste stehen, sind deshalb nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei vollständiger Impfung oder bei Pflegekräften oder Saisonkräften für die Landwirtschaft.

Diese Rechtslage hat in den letzten Wochen dazu geführt, dass ukrainische Studierende trotz vorliegender Arbeitsmarktzulassung dennoch an den Grenzen oder Flughäfen an der Einreise gehindert und zurückgeschickt wurden. Um solche Vorkommnisse zu vermeiden, hat in der letzten Woche das Bundesarbeitsministerium in Absprache mit dem Bundesinnenministerium die Bundesagentur für Arbeit (BA) angewiesen, Anträge zur Ferienbeschäftigung nur noch zu genehmigen, wenn die Personen nach aktuellem Stand auch einreiseberechtigt sind (also insbesondere Länder auf der Positivliste oder Geimpfte). Andere Anträge sollten abgelehnt werden. Für die mit Personalmangel kämpfenden Betriebe der Hotellerie und Gastronomie in den Urlaubsregionen und für ihre in der Ukraine auf den Beschäftigungsbeginn wartenden Studierenden eine schier unerträgliche Situation.

Der DEHOGA geht davon aus, dass sich hieran noch an diesem Wochenende etwas ändern wird. Denn gestern hat die EU-Kommission die Positivliste überarbeitet und dabei auch die Ukraine auf die Liste gesetzt. In der Vergangenheit war es immer so, dass das Bundesinnenministerium diese Empfehlung direkt bis zum nächsten Sonntag umsetzt. Dann könnten ab dem 18. Juli 2021 Einreisen ungeimpfter Studierender aus der Ukraine wieder zulässig sein und die Anträge auf Arbeitsmarktzulassung durch die Arbeitsagenturen wieder bearbeitet werden.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings leider: Der DEHOGA hat noch zu erreichen versucht, dass Anträge die in der letzten Woche allein aufgrund der Einreisebeschränkungen abgelehnt wurden, nicht neu gestellt werden müssen. Nach Aussage der BA ist es allerdings technisch nicht möglich, bereits abgelehnte Anträge wieder zurückzuholen und neu zu entscheiden. Sollten Sie betroffen sein, müssen Sie also leider Ihre Anträge auf Arbeitsmarktzulassung neu stellen. Die BA hat zugesichert, auch nach Dringlichkeit, z.B. nach Einstellungsdatum, die Anträge zu bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen, in einem solchen Fall über die BA-Hotline oder Ihren Kontakt im AMZ-Team auf die Situation und die Eilbedürftigkeit hinzuweisen – die Sachbearbeiter haben die Möglichkeit, Anträge auch vorzuziehen.


 

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