Beschäftigung von Ukrainern im Gastgewergbe voraussichtlich bald möglich

| Politik Politik

Der DEHOGA versucht derzeit mit Erfolg, die schleppend laufenden Verfahren der Arbeitsagenturen für Arbeitsmarktzulassungen für Drittstaatsangehörige zu beschleunigen. Eine für das Gastgewerbe wichtige Gruppe konnte allerdings davon bisher nicht profitieren: Ukrainische Studierende, die für eine Ferienbeschäftigung im Sommer nach Deutschland kommen. Denn die Ukraine steht bisher nicht auf der sogenannten Positivliste der EU-Kommission. Hier zeichnet sich jetzt erfreulicherweise kurzfristig Abhilfe ab.

Zum Hintergrund: Die Positivliste der Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten diejenigen Länder, bei denen eine Aufhebung der Corona-Reisebeschränkungen aufgrund der epidemiologischen Lage im Land gerechtfertigt erscheint. In Deutschland setzt das Bundesinneninnenministerium diese Liste in nationale Einreisebeschränkungen um. Einreisen nach Deutschland aus Ländern, die nicht auf dieser Positivliste stehen, sind deshalb nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei vollständiger Impfung oder bei Pflegekräften oder Saisonkräften für die Landwirtschaft.

Diese Rechtslage hat in den letzten Wochen dazu geführt, dass ukrainische Studierende trotz vorliegender Arbeitsmarktzulassung dennoch an den Grenzen oder Flughäfen an der Einreise gehindert und zurückgeschickt wurden. Um solche Vorkommnisse zu vermeiden, hat in der letzten Woche das Bundesarbeitsministerium in Absprache mit dem Bundesinnenministerium die Bundesagentur für Arbeit (BA) angewiesen, Anträge zur Ferienbeschäftigung nur noch zu genehmigen, wenn die Personen nach aktuellem Stand auch einreiseberechtigt sind (also insbesondere Länder auf der Positivliste oder Geimpfte). Andere Anträge sollten abgelehnt werden. Für die mit Personalmangel kämpfenden Betriebe der Hotellerie und Gastronomie in den Urlaubsregionen und für ihre in der Ukraine auf den Beschäftigungsbeginn wartenden Studierenden eine schier unerträgliche Situation.

Der DEHOGA geht davon aus, dass sich hieran noch an diesem Wochenende etwas ändern wird. Denn gestern hat die EU-Kommission die Positivliste überarbeitet und dabei auch die Ukraine auf die Liste gesetzt. In der Vergangenheit war es immer so, dass das Bundesinnenministerium diese Empfehlung direkt bis zum nächsten Sonntag umsetzt. Dann könnten ab dem 18. Juli 2021 Einreisen ungeimpfter Studierender aus der Ukraine wieder zulässig sein und die Anträge auf Arbeitsmarktzulassung durch die Arbeitsagenturen wieder bearbeitet werden.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings leider: Der DEHOGA hat noch zu erreichen versucht, dass Anträge die in der letzten Woche allein aufgrund der Einreisebeschränkungen abgelehnt wurden, nicht neu gestellt werden müssen. Nach Aussage der BA ist es allerdings technisch nicht möglich, bereits abgelehnte Anträge wieder zurückzuholen und neu zu entscheiden. Sollten Sie betroffen sein, müssen Sie also leider Ihre Anträge auf Arbeitsmarktzulassung neu stellen. Die BA hat zugesichert, auch nach Dringlichkeit, z.B. nach Einstellungsdatum, die Anträge zu bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen, in einem solchen Fall über die BA-Hotline oder Ihren Kontakt im AMZ-Team auf die Situation und die Eilbedürftigkeit hinzuweisen – die Sachbearbeiter haben die Möglichkeit, Anträge auch vorzuziehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.