Betriebsschließung wegen Corona-Virus: In Bayern zahlen Versicherer 

| Politik Politik

Viele Versicherer hatten sich bei Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie bislang quergestellt. Argumentiert wurde, dass der Grund für Schließungen keine Gesundheitsgefahr sei, die von dem Lokal ausgehe oder das Virus neuartig sei. Jetzt gibt es eine Lösung für das bayerische Gastgewerbe, der Versicherer bereits zugestimmt haben.

Die Coronakrise hat viele gastgewerbliche Betriebe an den Rand ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage gebracht. Für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie jedoch äußerst strittig ist und von weiten Teilen der Versicherungsbranche abgelehnt wird, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft sowie Versicherungsunternehmen einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.

[Aktuell: Inzwischen hat der DEHOGA Bayern, wahrscheinlich nach Kritik aus der Mitgliedschaft, mit einem Rundschreiben reagiert und schreibt, dass die Vereinbarung selbstverständlich keine allgemeine Verbindlichkeit habe. Auch sei der Verband weder berechtigt, noch habe man im Namen der Mitglieder eine Vereinbarung unterschrieben. Es handle sich lediglich um eine zusätzliche Option.]

«Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen», sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sprach von einer «ausgewogenen Lösung».

«Eine Ausnahmesituation in Form einer Pandemie wird von vielen Betriebsschließungsversicherungen nicht abgedeckt», erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums, warum nur ein kleiner Teil der Summen ausgezahlt werden soll. «Solche Versicherungen greifen normalerweise, wenn der einzelne Betrieb von einer Schließungsanordnung betroffen ist.» Jetzt seien aber alle Betriebe betroffen. Zudem dürften Beherbergungsbetriebe noch Geschäftsreisende unterbringen.

«Angesichts der angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung anschließen würden», sagte Aiwanger. Bislang haben dem Ministerium zufolge Allianz, Versicherungskammer Bayern und die Haftpflichtkasse VVaG zugestimmt.

 
Zur Einordnung des Prozentwertes: Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen, zum Beispiel für Materialkosten, der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent, argumentiert der DEHOGA. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen in Höhe von ca. 30 Prozent sind einige Versicherer bereit, bis zur Hälfte als freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.
 
Der Vorschlag wurde bisher vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem DEHOGA Bayern, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Versicherungskammer Bayern, der Allianz sowie der Haftpflichtkasse Darmstadt unterzeichnet. Weitere Versicherungsunternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert.
 
DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Jeder betroffene Unternehmer muss dieses Angebot selbstverständlich für sich prüfen. Hierbei gilt ohne Zeitdruck abzuwägen, ob es den empfohlenen Vorschlag annehmen oder einen möglicherweise langjährigen Klageweg auf sich nehmen will.“ In diese Überlegungen muss auch miteinbezogen werden, dass von behördlicher Seite für die meisten Betriebe keine vollständigen Schließungen angeordnet sind, da das Außerhausgeschäft und Lieferservice in der Gastronomie bzw. die Unterbringung von Geschäftsreisenden in der Hotellerie nach wie vor möglich sind.
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) plant neue Richtlinien für ihre Ernährungsempfehlungen und will den Deutschen offenbar eine Einschränkung des Fleischkonsum nahelegen. Nachdem Markus Söder von Verboten gesprochen hatte, wurde Ernährungsminister Cem Özdemir bei „Lanz“ deutlich.

Booking Holdings Inc. wird Berichten zufolge voraussichtlich eine Kartellwarnung der EU wegen eines Angebots über 1,63 Milliarden Euro für die in Schweden ansässige Etraveli Group erhalten. Eine endgültige Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen. 

Die Deutsche Bahn will im Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft EVG vorerst nicht nachlegen. Die EVG müsse jetzt signalisieren, dass sie sich von ihrer Ursprungsforderung in Richtung Kompromiss bewege, so Personalvorstand Martin Seiler.

Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen Unternehmen sieht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kritisch und fordert vom Gesetzgeber umfassende Verbesserungen.

Im Bremer Gastgewerbe hat es in einer dritten Tarifverhandlungsrunde am Donnerstag keine Einigung gegeben. Für die Beschäftigten fordert die Gewerkschaft NGG Bremen-Weser-Elbe 15,5 Prozent mehr Lohn. Der Dehoga Bremen bietet, nach eigenen Angaben, 10,4 Prozent mehr Lohn.

Tübingen hat es vorgemacht - folgen nach einem Grundsatzurteil nun andere Städte und Gemeinden mit einer Verpackungssteuer? Zumindest gab es in Mannheim, Karlsruhe oder Freiburg bereits entsprechende Überlegungen.

Am 31. Mai 1953 ging unter dem Vorsitz des Wiener Hoteliers Leopold Nedomansky die Gründungsversammlung der Österreichischen Hoteliervereinigung​​​​​​​ in Innsbruck über die Bühne. 70 Jahre später hat der Verband nun 1.700 Mitglieder.

Die Stadt Tübingen geht mit einer Verpackungssteuer auf eigene Faust gegen Vermüllung durch Einwegbecher und Essensverpackungen vor. Dafür hat sie jetzt Bestätigung vom Bundesverwaltungsgericht erhalten. Die Betreiberin einer McDonald’s Filiale in Tübingen hatte dagegen geklagt.

Die Stadt Tübingen geht mit einer Verpackungssteuer auf eigene Faust gegen Vermüllung durch Einwegbecher und Essensverpackungen vor. Dafür hat sie jetzt Bestätigung vom Bundesverwaltungsgericht erhalten. Die Betreiberin einer McDonald’s Filiale in Tübingen hatte dagegen geklagt.

Im Streit um lokale Übernachtungssteuern mit dem Freistaat gibt sich die Landeshauptstadt noch nicht geschlagen. Sie zieht vor Gericht. Es geht ihr nicht nur um Mehreinnahmen von bis zu 80 Millionen Euro.