Brandenburg öffnet Gaststätten und Camping unter Corona-Wert von 100

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Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger können ab Freitag vor Pfingsten bei niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder in Gaststätten gehen und auf Campingplätzen übernachten. Dies soll in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sein, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Potsdam ankündigte.  Für Hotels gibt es, ähnlich wie in Berlin keine Perspektive.

Zu Pfingsten geht es wieder raus in den Biergarten oder auf die Terrasse: Lokale dürfen Außenbereiche ab 21. Mai öffnen. Gäste müssen einen Negativtest vorlegen und einen Termin buchen – Letzteres geht aber auch vor Ort. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. 

Dauercamping ist in Brandenburg schon ab dem heutigen 12. Mai wieder erlaubt, sofern ein Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegt und eine eigene Sanitäranlage vorhanden ist. Ab 21. Mai sind dann auch touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten wieder gestattet. In der jeweiligen Unterkunft dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.

Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen ab 21. Mai nach Testung stattfinden. Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks. Das heißt ein Corona-Test ist für die Parks nicht nötig, wohl aber vorherige Buchung und Einhaltung der Hygieneregeln.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

KONTAKTE: Ab dem 21. Mai können sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 zwei Haushalte treffen, nicht mehr nur ein Haushalt und eine weitere Person.

GASTSTÄTTEN: Cafés und Gaststätten dürfen draußen öffnen mit einem Hygienekonzept, mit vorherigem Termin und mit einem Kontaktnachweis. Für die Gäste gilt eine Testpflicht. Nur zwei Haushalte dürfen an einem Tisch sitzen.

TOURISMUS: Das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten ist ab dem Wert unter 100 mit Hygienekonzept und negativem Test erlaubt. Hotels und Pensionen können aber noch nicht öffnen.

Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Sitzplätzen im Freien sind mit Hygienekonzept und negativem Test dann wieder möglich. Freizeitparks dürfen mit Hygienekonzept, Abstand und Termin öffnen.

THEATER, KONZERT, OPER, KINO: Diese Kulturveranstaltungen sind im Freien möglich mit Hygienekonzept und negativem Test für bis zu 100 Besucher.

SPORT: Kontaktsport im Freien ist mit bis zu zehn Menschen möglich - mit negativem Test außer für Kinder bis sechs Jahre. Ab 1. Juni soll auch kontaktfreier Individualsport in Innenräumen wie Fitnessstudios mit beschränktem Zutritt nach Raumgröße, mit Termin, negativem Test und Kontakterfassung möglich sein - ohne Nutzung der Umkleiden. Kontaktfreier Sport ist im Freien ohne Begrenzung unter Beachtung der Abstandsregeln möglich.

INDOOR-SPORT: Ab dem 1. Juni dürfen Fitnessstudios, Turnhallen oder Tanzstudios wieder öffnen. Kunden brauchen einen Termin und einen negativen Schnelltest. (dpa)


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