Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger können ab Freitag vor Pfingsten bei niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder in Gaststätten gehen und auf Campingplätzen übernachten. Dies soll in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sein, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Potsdam ankündigte. Für Hotels gibt es, ähnlich wie in Berlin keine Perspektive.
Zu Pfingsten geht es wieder raus in den Biergarten oder auf die Terrasse: Lokale dürfen Außenbereiche ab 21. Mai öffnen. Gäste müssen einen Negativtest vorlegen und einen Termin buchen – Letzteres geht aber auch vor Ort. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen.
Dauercamping ist in Brandenburg schon ab dem heutigen 12. Mai wieder erlaubt, sofern ein Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegt und eine eigene Sanitäranlage vorhanden ist. Ab 21. Mai sind dann auch touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten wieder gestattet. In der jeweiligen Unterkunft dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.
Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen ab 21. Mai nach Testung stattfinden. Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks. Das heißt ein Corona-Test ist für die Parks nicht nötig, wohl aber vorherige Buchung und Einhaltung der Hygieneregeln.