Brandenburg: Teil-Lockdown für Ungeimpfte mit 2G im Handel - Weihnachtsmärkte zu

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In Brandenburg müssen sich die Menschen in der Corona-Pandemie erneut auf einen Winter mit umfassenden Einschränkungen einstellen. Das Land verschärft nach einem Kabinettsbeschluss die Corona-Regeln. So wird es einen Teil-Lockdown für Ungeimpfte geben. Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel ausgeweitet - Ausnahme bilden die Supermärkte und andere Läden des notwendigen Bedarfs. Beschlossen wurden auch Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit und zu Hause. Hintergrund sind die steigenden Corona-Infektionszahlen und die schwierige Lage in den Krankenhäusern vor allem im Süden des Landes. Alle drei Wochen verdoppele sich die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). «Wir haben eine schwierige, eine mehr als dramatische Situation in den Brandenburger Krankenhäusern.»

2G-Regel: Der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, der bereits in Gaststätten, Theatern, Kinos und Konzerthäusern gilt, wird auf den gesamten Einzelhandel sowie Friseurläden, Sportanlagen, Schwimmbäder, Museen, Freizeitparks und Zoos ausgeweitet. Es gibt aber auch zahlreiche Ausnahmen: Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Banken und Sparkassen, Bibliotheken, Blumenläden, der Zeitungshandel und Tankstellen sind von 2G (Genesene und Geimpfte) ausgenommen.

3G-Regel: Die von Bund und Ländern vereinbarte Pflicht der 3G-Regel mit dem Zutritt für Immune sowie Getestete am Arbeitsplatz und in öffentlichen Bussen und Bahnen gilt ab diesen Mittwoch. Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertifikat über eine App oder einem Genesenennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Arbeitgeberaufsicht ist möglich.

Weihnachtsmärkte: Gerade hatten einige Märkte geöffnet - für Glühwein, Lebkuchen und andere Leckereien. Auch Karussels wie Riesenräder waren aufgebaut. Die Märkte müssen jedoch wieder schließen, andere werden gar nicht erst geöffnet. Betreiber von Weihnachtsmärkten, die wegen der aktuellen Corona-Lage wieder schließen müssen, sollen schnell Hilfe erhalten. Veranstaltern von Weihnachtsmärkten, den Marktkaufleuten und Standbetreibern ebenso wie auch den betroffenen Schaustellern stünden die Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis 31. Dezember 2021 zur Verfügung, sagte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.

Kontaktbeschränkungen: Die soll es für Ungeimpfte geben. In der Öffentlichkeit sollen sich nur bis zu fünf Menschen treffen können, dabei werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Diese Obergrenze soll für Ungeimpfte auch bei privaten Feiern zu Hause oder in angemieteten Räumen in Gaststätten gelten.

Maskenpflicht: Sie wird nachgeschärft: Eine medizinische Maske beziehungsweise FFP2-Maske ist immer zu tragen, wenn außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist. Bisher war das kein Muss.

Ausgangsbeschränkung: Da gelten regional Verschärfungen. Wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz über 750 liegt und die Auslastung der Intensivbetten landesweit bei über zehn Prozent liegt, ist ab Donnerstag eine Ausgangsbeschränkung nachts für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geplant. Eine solche Beschränkung gab es bereits schon einmal, aber für alle. Derzeit haben mit Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Spree-Neiße drei Kreise eine Inzidenz von über 1000. Der Anteil der Intensivpatienten an den belegbaren Intensivbetten liegt landesweit über zehn Prozent.

Schulen: Ab Montag (29. November) wird nach Angaben des Bildungsministeriums die Präsenzpflicht in Brandenburgs Schulen, mindestens für einzelne Jahrgangsstufen, aufgehoben. Details würden noch geklärt. Eltern können demnach selber entscheiden, ob das Kind am Unterricht in Präsenz teilnimmt oder zuhause betreut wird. Das Fehlen müsse schriftlich angekündigt werden. Die Kinder und Jugendlichen gelten als entschuldigt, wie das Ministerium am Dienstagabend weiter mitteilte. «Wichtig ist, dass die Schulen weiterhin geöffnet bleiben», sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD). Mit der Möglichkeit des Fernbleibens vom Unterricht käme das Land Elternbitten entgegen, sagte sie angesichts der Sorgen um weitere Infektionen mit dem Coronavirus.

Laut Bildungsministerium wurde nach Rücksprache mit den Fachverbänden ein vorgezogener Beginn der Weihnachtsferien beschlossen. Diese sollen ab Montag, 20. Dezember, statt erst ab 23. Dezember, beginnen. Damit hätten Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler volle 14 Tage Erholung und die Kontakte vor Weihnachten könnten mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf reduziert werden.

In der Diskussion war eine Pflicht für tägliche Corona-Tests. Ob sie kommt und wann, ist offen. Derzeit gibt es Lieferprobleme. Der Landeselternrat und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sehen die Situation im Schulbereich außer Kontrolle. Sie fordern tägliche Tests.

Corona-Lage: Die Zahl der Corona-Fälle steigt weiter deutlich. Am Dienstag waren es 2125 neu registrierte Infektionen nach 954 am Montag. Die Sieben- Tage-Inzidenz stieg im gesamten Land von 570,3 am Vortag auf 600,1. Im Ländervergleich hat das Bundesland damit den vierthöchsten Wert. Nach wie vor verschärft sich vor allem im Süden die Corona-Lage. Dort liegen drei Kreise weiter über 1000 neuen Infektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen: Oberspreewald-Lausitz (1358,9), Elbe-Elster (1324,6) und Spree-Neiße (1018,5). Aktuell werden 511 Covid-Patienten in Kliniken behandelt nach 455 am Montag. 107 Patienten liegen auf Intensivstationen, 86 von ihnen müssen mit Stand Montag beatmet werden.


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