Bremen führt Testpflicht in Unternehmen ein

| Politik Politik

Das Bundesland Bremen führt im Alleingang auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein. Auf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss verständigte sich der Senat des Bundeslands am Dienstag.

«Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können», begründete Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) die Entscheidung. Zudem leiste die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt. «Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein», sagte er mit Blick auf Regeln für die Schulen.

Bisher sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. In Bremen werden die Beschäftigten nun künftig verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen.

Der Senat führt mit der Entscheidung die Testpflicht auf landesrechtlicher Ebene für Präsenz-Arbeitsplätze ein. Die Corona-Verordnung soll nun entsprechend angepasst werden. Vorgesehen ist auch eine Übergangsfrist. Bremen hatte sich bereits vorige Woche im Bundesrat für eine echte Testpflicht in Betrieben stark gemacht, für seinen Antrag aber keine Mehrheit bekommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.