Britische Regierung entlastet Pubs

| Politik Politik

Die britische Regierung hat ein Unterstützungspaket für Pubs und Live-Musik-Spielstätten in England bestätigt. Ziel der Maßnahme ist es, die steuerliche Belastung für klassische Schankwirtschaften zu senken. Andere Zweige des Gastgewerbes, wie die Hotellerie und Speiserestaurants, sind von dieser Regelung nach aktuellem Stand ausgenommen.

Zusätzlicher Rabatt ab April 2026

Die zentrale Neuerung des Pakets ist ein zusätzlicher Nachlass von 15 Prozent auf die sogenannten Business Rates (Gewerbeimmobiliensteuer), der ab April 2026 in Kraft treten wird. Diese Entlastung erfolgt ergänzend zu den bereits zuvor angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung des Sektors.

Nach der Senkung im kommenden Frühjahr sollen die Steuersätze für die darauffolgenden zwei Finanzjahre (2027/28 und 2028/29) real eingefroren werden. Erhöhungen orientieren sich in diesem Zeitraum ausschließlich an der Inflationsrate.

Finanzielle Auswirkungen und Berechnungen

Nach Berechnungen der Regierung beläuft sich die Ersparnis für einen durchschnittlichen Pub auf etwa 1.650 Britische Pfund im Geschäftsjahr 2026/27. Das Gesamtvolumen des Unterstützungspakets wird auf über 80 Millionen Pfund pro Jahr beziffert.

Die Maßnahme gilt als politische Reaktion auf den anhaltenden Druck der Branche. Seit der Budgetplanung im November 2024 standen Befürchtungen im Raum, dass sich die Abgabenlast für viele Betriebe durch das Auslaufen von Pandemie-Sonderregelungen und neue Immobilienbewertungen vervielfachen könnte.

Fokus auf Schankbetriebe sorgt für Branchenkritik

Während die Unterstützung für Pubs und Musikstätten gesichert ist, bleibt die Entlastung für den restlichen Hospitality-Sektor aus. Wirtschaftsvertreter weisen darauf hin, dass Restaurants, Cafés und Hotels weiterhin mit steigenden Kosten konfrontiert sind, da sie nicht unter die neue 15-Prozent-Regelung fallen.

Parallel dazu plant die Regierung eine grundlegende Überprüfung der Bewertungsmethoden für Gastronomie- und Hotelimmobilien. Zudem wurden regulatorische Erleichterungen für die Lizenzvergabe angekündigt, unter anderem im Hinblick auf verlängerte Öffnungszeiten während der Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer 2026.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.