Bund und Länder beschließen Lockdown ab dem 16. Dezember– die Maßnahmen im Detail

| Politik Politik

Zum Eindämmen der sich weiter stark ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche und private Leben in Deutschland zum zweiten Mal in diesem Jahr drastisch heruntergefahren. Von diesem Mittwoch (16.) an und bis zum 10. Januar muss der Einzelhandel, mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf, schließen. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag beschlossen. In diesem Zeitraum sollen auch Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Lockerungen der strengen Kontaktbeschränkungen gibt es zu Weihnachten für Feiern im engsten Familienkreis, nicht aber zum Jahreswechsel.

Die scharfen Einschnitte sind die Folge der sich seit Wochen verschärfenden Pandemielage. Am Sonntagmorgen meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 20 200 neue Corona-Infektionen und 321 neue Todesfälle. Am Sonntag vor einer Woche waren es noch 17 767 neue Fälle und 255 Todesfälle gewesen. Am vergangenen Freitag war der bisherige Höchststand der Neuinfektionen (29 875) und Todesfälle (598) erreicht worden. Merkel ging davon aus, dass die Zahlen zunächst noch steigen werden.

[Das Beschlusspapier im Original]

«Corona ist außer Kontrolle geraten», warnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. «Die Lage ist eigentlich 5 vor 12.» Deswegen habe man keine halben Sachen mehr machen wollen. Ab Mittwoch gelte ein «Lockdown für alle», sagte der CSU-Vorsitzende. «Die Philosophie heißt: Daheim bleiben!» Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) betonte, es seien weiter «Dinge möglich», etwa an Weihnachten. «Aber man muss auch nicht alles machen, was möglich ist.»

Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen.

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

[Hier das Beschlusspapier im Original]

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe «nicht gereicht», sagte Merkel in Berlin nach den Beratungen von Bund und Ländern. Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können. Dann sei aber eine «Seitwärtsbewegung» eingetreten, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum. «Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch», sagte die Bundeskanzlerin.

«Corona ist außer Kontrolle geraten», warnte Bayerns Regierungschef Markus Söder. «Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln», betonte der CSU-Vorsitzende. Nun gelte: «Ab Mittwoch richtiger Lockdown in Deutschland, für alle, konsequent und auch klar verständlich und anwendbar.» Dieser sei bis zum 10. Januar geplant, müsse aber so lange wie nötig andauern. «Die Philosophie heißt: daheim bleiben!», sagte Söder mit Blick auf die kommenden Wochen.

Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet schloss eine Verlängerung der harten Corona-Auflagen über den 10. Januar hinweg nicht aus. Wenn erforderlich, werde es auch danach weitere Maßnahmen geben, sagte der CDU-Politiker in Düsseldorf. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) betonte, es seien weiter «Dinge möglich», etwa an Weihnachten. «Aber man muss auch nicht alles machen, was möglich ist.»

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) machte deutlich, dass der Bund mit erweiterten Corona-Finanzhilfen Firmen und Jobs schützen will. Es gehe um Existenzen. Der Vizekanzler sprach von einer umfassenden Unterstützung. Die zusätzlichen Hilfen hätten einen Umfang von rund 11 Milliarden Euro pro Monat.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Einzelnen:

EINZELHANDEL: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für: Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, den Weihnachtsbaumverkauf und den Großhandel.

DIENSTLEISTUNGEN: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.

FINANZHILFEN: Der Bund erweitert die Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, soll der Höchstbetrag von 200 000 auf 500 000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben. Auch Entlastungen für den Einzelhandel sind vorgesehen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Weiterhin dürfen sich nur maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgeschlossen.

WEIHNACHTEN: Die Länder werden - abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen - von dieser Beschränkung für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember Ausnahmen zulassen und Feiern im «engsten Familienkreis» ermöglichen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet. Der engste Familienkreis wird definiert als Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Erlaubt sein sollen Treffen mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus diesem Personenkreis.

SILVESTER: Am Silvester- und am Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten, vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die die Kommunen definieren sollen.

SCHULEN: Auch an den Schulen sollen vom 16. Dezember bis 10. Januar Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Daher werden in diesem Zeitraum Schulen grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird ebenso verfahren.

GASTRONOMIE: Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit wird vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.

GOTTESDIENSTE: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und eine Maskenpflicht auch am Platz eingehalten wird. Den Besuchern ist Gesang untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist eine Anmeldungserfordernis einzuführen.

SPORT: Der Profisport wird im Beschluss von Bund und Ländern nicht extra erwähnt. Anders als beim ersten harten Corona-Lockdown im Frühjahr kann er seine Wettbewerbe diesmal also zunächst fortsetzen.

Einige dieser Beschlüsse gelten bereits in manchen Bundesländern, nun treten sie bundesweit in Kraft.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner forderte «eine dauerhaft durchhaltbare Strategie» in der Pandemie-Bekämpfung: «Unsere Sorge ist, dass wir uns sonst von einem Lockdown zum nächsten hangeln.» Im Mittelpunkt einer solchen Strategie müsse der wirkliche Schutz der besonders betroffenen Risikogruppen stehen.

Der Einzelhandelsverband HDE verlangte mehr Finanzhilfen für betroffene Unternehmen. «Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern», kritisiert der HDE. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) forderte einen vollen Ausgleich für die drohenden Umsatzverluste im dreistelligen Millionenbereich.

Die Bildungsgewerkschaften begrüßten die weitgehenden Schul- und Kita-Beschlüsse. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach von einer harten, aber richtigen Entscheidung. Zustimmung kam auch vom Deutschen Städtetag. «Der harte Lockdown ist schmerzhaft, aber die Städte unterstützen ihn», sagte Präsident Burkhard Jung den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Ähnlich reagierte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). «Ich bin sehr zufrieden mit den Beschlüssen», sagte sein Vorsitzender Thomas Sternberg der Deutschen Presse-Agentur. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) setzt angesichts der Corona-Regeln zu Weihnachten auch wieder auf Online-Angebote für die Gläubigen.

Vor dem Lockdown - Forderungen nach längerfristiger Perspektive

In Sachsen gilt ab sofort ein harter Lockdown - zwei Tage bevor das öffentliche Leben bundesweit drastisch heruntergefahren wird. Neben den meisten Geschäften bleiben ab Montagmorgen auch Kitas, Schulen und Horte zu, für Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe gibt es wie schon im Frühjahr eine Notbetreuung. Die neuen Schutzmaßnahmen hatte das Land bereits am Freitagabend getroffen - zwei Tage bevor am Sonntag der bundesweite Lockdown beschlossen wurde.

Grund sind - egal ob im Land oder bundesweit - die drastisch gestiegenen Corona-Zahlen, die Gefahr eines Kontrollverlusts. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am Sonntag bei RTL-«Aktuell»: «Tatsächlich ist das eine Naturkatastrophe, mit der wir konfrontiert sind. Das ist wie, wenn der Vesuv ausbricht. Da kann man nur noch sehen, dass man sich in Sicherheit bringt - und das ist das, was wir tun.»

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) rief die Bürger dazu auf, am Montag und am Dienstag wegen der Infektionsrisiken ganz auf den Einkauf von Weihnachtsgeschenken zu verzichten. «Ich wünsche mir und ich hoffe, dass die Menschen nur das Allernötigste besorgen, was sie wirklich brauchen an Lebensmitteln», sagte er am Sonntagabend im «Bild»-Politik-Talk. Es gehe um die Gesundheit von ganz Vielen. «Je schneller wir diese Infektionen unter Kontrolle bekommen, desto besser ist es für alle.»

Auch aus der Opposition kommt Zustimmung für die Maßnahmen - man wünscht sich aber eine langfristigere Planung für die Zeit nach dem Lockdown - der Stand jetzt am 10. Januar enden soll. Grünen- Fraktionschef Anton Hofreiter sagte der «Rheinischen Post» (Montag): «Für die nächsten Monate brauchen wir planvolles Handeln und eine längerfristige Perspektive. Ich erwarte, dass wir im Januar endlich ein Gesetz mit einem bundesweit verbindlichen Stufenplan verabschieden, durch den klar ist, wann und wo welche Maßnahmen gelten.»

FDP-Chef Christian Lindner sagte am Sonntagabend in einem ZDF-«Spezial»: «Wir müssen nach vorne schauen und fragen, was wird die dauerhaft durchhaltbare Strategie sein.» Die Notbremse könne man angesichts ihrer Folgen nicht bis in den März verhängen. Lindner warb erneut dafür, Risikogruppen besser zu schützen.

Der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit sagte am Sonntagabend in einem ARD-«Extra»: «Ein Lockdown ist natürlich keine nachhaltige Strategie - insofern stellt sich die Frage, wie wir dann die Kinder wieder sicher in die Schulen zurückkehren lassen können.» Auch dort spielten Tests eine entscheidende Rolle. «Nur wir brauchen das Personal und natürlich auch die entsprechenden Tests, die man dann dort einsetzen kann - das sind wichtige Punkte an denen man hart arbeiten muss», sagte Schmidt-Chanasit. Mit der Erarbeitung einer langfristigen Strategie müsse sofort begonnen werden.

Am Sonntagmorgen meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 20 200 neue Corona-Infektionen und 321 neue Todesfälle. Am Sonntag vor einer Woche waren es noch 17 767 neue Fälle und 255 Todesfälle gewesen. Am vergangenen Freitag war der bisherige Höchststand der Neuinfektionen (29 875) und Todesfälle (598) erreicht worden. Kanzlerin Angela Merkel ging davon aus, dass die Zahlen zunächst noch steigen werden.

Um die Welle zu brechen sollen ab Mittwoch bundesweit Geschäfte schließen, Ausnahmen gibt es für Lebensmittelläden, Drogerien und andere Läden des täglichen Bedarfs. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons und Kosmetikstudios werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien bleiben möglich.

Der Einkauf in den Zentren werde fast zum Erliegen kommen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. «Die Einschränkungen für Gastronomie, Hotels, Sport und Kultur waren bereits schmerzhaft und dauern an. Doch es gibt jetzt keine Alternative dazu, Kontakte zu reduzieren. Es kommen auch wieder bessere Zeiten. Wir lassen uns durch Corona nicht die Innenstädte kaputt machen.»

Politiker warnten vor einem Run auf die Einkaufsstraßen am Montag und Dienstag - den letzten beiden Tagen mit offenen Geschäften. Die Corona-Infektionszahlen seien jetzt so hoch, «dass wir unmittelbar die Kontakte reduzieren müssen», sagte Kanzleramtsminister Helge Braun am Sonntagabend in der ARD. Die verbleibenden zwei Tage am Montag und Dienstag vor dem Lockdown sollten nicht so genutzt werden, dass es in den Innenstädten übervoll werde.

Auch an den Schulen sollen vom 16. Dezember bis 10. Januar Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Daher werden in diesem Zeitraum Schulen grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird sichergestellt, dazu wird Distanzlernen angeboten.

Es dürfen sich weiterhin nur maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgeschlossen. Für Weihnachten sollen abhängig vom Infektionsgeschehen Ausnahmen zugelassen werden.

Mit Blick auf die Feiertage und auf Silvester warnte der Düsseldorfer Virologe Jörg Timm vor einer Zunahme der Corona-Fälle: «Ich hoffe sehr, dass die Menschen auch über die Weihnachtstage auf private Feiern und Familienbesuche weitgehend verzichten werden. Bei den aktuellen Infektionszahlen ist sonst mit einer drastischen Zunahme der Covid-19 Fälle im neuen Jahr zu rechnen, die uns vor enorme Probleme stellen wird», sagte der Mediziner der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Montag).  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.