Bund will erst am 6. Mai über größere Öffnungsschritte entscheiden

| Politik Politik

Berlin (dpa) - Der Bund will die wegen der Corona-Pandemie seit Wochen geschlossenen Spielplätze wieder öffnen lassen und schlägt vor Beratungen mit den Ländern weitere Lockerungen vor. Allerdings soll erst bei den nächsten Gesprächen am 6. Mai entschieden werden, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt bei den strikten Beschränkungen möglich ist. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag hervor. Die Vorlage liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Es sei noch zu früh zu beurteilen, ob sich die seit dem 20. April umgesetzten Öffnungsmaßnahmen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt hätten, heißt es in der Beschlussvorlage. Seit dem 20. April haben kleine und mittlere Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder geöffnet - allerdings gibt es unterschiedliche Regeln in den Ländern. Unabhängig von der Verkaufsfläche wieder auf haben Buchhandlungen, Auto- sowie Fahrradhändler.

Wieder öffnen sollen nun nach den Vorstellungen des Bundes seit Wochen geschlossene Spielplätze. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden. Am Vormittag hatte das Corona-Kabinett getagt.

Auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten sollen nach Ansicht des Bundes unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sei besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten. Dazu soll kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen aufgelegt werden.

Einzelne Bundesländer hatten die behutsame Öffnung von Kultureinrichtungen bereits beschlossen. So sind Zoos und Tierparks in Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt bereits wieder für Besucher zugänglich. Die Besucherzahlen werden allerdings begrenzt, außerdem können Tickets häufig nur für bestimmte Zeitfenster gekauft werden. In Sachsen dürfen Zoos und botanische Gärten am Montag wieder starten.

Ebenfalls am Montag öffnen die Berliner Museen unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften. In Thüringen sind viele Galerien und Museen bereits seit Wochenbeginn wieder geöffnet - einige Einrichtungen verschoben den Termin allerdings, weil sie sich zunächst auf die Hygiene- und Abstandsregeln vorbereiten mussten.

Der Bund will außerdem die in Corona-Krise verbotenen Gottesdienste und Gebetsversammlungen wieder zulassen. Dies gelte unter der Voraussetzung, dass den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werde, heißt es in der Beschlussvorlage. Dies gelte auch für Weltanschauungsgemeinschaften, die Einzelheiten sollten die Länder regeln, heißt es weiter.

An dem bereits beschlossenen Verbot von Großveranstaltungen wie Volksfeste, größeren Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Konzerte sowie Straßen-, Wein- und Schützenfeste will der Bund grundsätzlich festhalten. Wegen der Unsicherheiten beim Infektionsgeschehen sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben werde, heißt es in Beschlussvorlage.

Wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche und private Feiern oder Veranstaltungen wieder stattfinden könnten, sie wegen der besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen.

In verschiedenen Länder sind längst große Veranstaltungen auch ab September abgesagt worden, wie das Oktoberfest in München oder der Marathonlauf in Berlin.

Die bis zum 3. Mai geltenden Kontaktbeschränkungen sollen nach den Worten von Kanzleramtschef Helge Braun «sicherlich» erst einmal bis zum 10. Mai verlängert werden. Das kündigte der CDU-Politiker am Donnerstagmorgen bei n-tv an. Einige Länder hätten dies auch schon umgesetzt. Bis zum 10. Mai solle das «wesentliche Paket» erst einmal verlängert werden, so Braun.

Bis zum 3. Mai sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern Mitte April Gastronomiebetriebe und viele andere Einrichtungen geschlossen, dies belastet die Branche massiv. Bei der Gastronomie ausgenommen ist nur die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Auch eine Entscheidung über einen Neustart in der Bundesliga mit «Geisterspielen» erwarte er in der kommenden Woche, sagte Braun. Er sprach von einem «sensiblen Thema». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.