Bund will generelle Lockdown-Verlängerung bis 14. März

| Politik Politik

Die Länder sollen freie Hand für die Öffnung von Schulen und Kitas bekommen - der Lockdown in Deutschland könnte aber weitgehend bis Mitte März verlängert werden. Das sieht eine neue Vorlage für die Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie an diesem Mittwoch vor. Eine Ausnahme soll es demnach für Friseure geben, die unter strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen könnten.

Das Papier mit der Uhrzeit 7.40 Uhr wurde am Morgen vom Kanzleramt an die Länder verschickt. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen vor. Es soll nach dpa-Informationen mit den Ländern Berlin und Bayern vorabgestimmt sein. Berlin hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayern die Stellvertretung. Auch andere Medien berichteten über den neuen Beschlussvorschlag.

Dieser sieht vor, dass die besonders umstrittenen Öffnung von Schulen und Kitas praktisch in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt wird. «Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung», heißt es in dem Papier, über das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Nachmittag (Beginn: 14.00 Uhr) beraten will.

Friseurbetriebe können der Vorlage zufolge «unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken» den Betrieb am 1. März wieder aufnehmen. Begründet wird dies mit der «Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene», insbesondere ältere Menschen seien darauf angewiesen.

Offen bleibt, wie es für den Großteil der von der corona-bedingten Schließung betroffenen Bereiche weitergehen wird - also vor allem für weite Teile des Einzelhandels, Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser.

Zum einen wird in dem Papier vorgeschlagen, darüber in einer weiteren Besprechung am 10. März zu beraten. Alternativ werden nächste Öffnungsschritte «bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner» vorgeschlagen. «Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.»

Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) lag laut RKI am Mittwochmorgen bundesweit bei 68. Auf diesem Niveau hatte der Wert zuletzt am 24. Oktober (68,4) gelegen. Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 hatte es zuletzt am 20. Oktober (48,6) gegeben.

Bleiben soll es bei den Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, bei der Verpflichtung zum Tragen wirksamer Masken im Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei der Aufforderung, nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu unterlassen. Bestehen bleibt auch die Aufforderung, wo immer möglich im Homeoffice zu arbeiten.

In der Vorlage heißt es, Bund und Länder seien «weiterhin optimistisch, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann». Dies sei nach den von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Zur Unterstützung von Tests in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll die Unterstützung der Bundeswehr überall dort bis Ostern verlängert werden, wo sich kurzfristig keine zivilen Kräfte über die Bundesagentur für Arbeit finden lassen.

 (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.