Bundeskabinett beschließt Lärmschutz-Ausnahmen für Public Viewing zur WM 2026

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zu Lärmschutzregeln für Public-Viewing-Veranstaltungen beschlossen. Ziel ist es laut Mitteilung, während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Kanada, Mexiko und den USA mehr Flexibilität für Übertragungen im Freien zu ermöglichen.

Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Regelung sieht vor, dass Städte und Gemeinden Ausnahmen von bestehenden Lärmschutzvorgaben zulassen können. Damit sollen öffentliche Übertragungen auch zu später Stunde möglich werden.

Ausnahmen vom Lärmschutz wegen Zeitverschiebung

Nach Angaben der Bundesregierung findet ein großer Teil der Spiele aufgrund der Zeitverschiebung in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr statt. Insgesamt umfasst das Turnier 104 Spiele an 39 Tagen.

Die häufigsten Anstoßzeiten liegen laut Mitteilung bei 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele). Die Spiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen demnach dreimal um 19 Uhr und zweimal um 22 Uhr. Halbfinale, Finale und das Spiel um Platz drei sind für 21 beziehungsweise 23 Uhr angesetzt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte laut Mitteilung: „Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballgucken auch nach 22 Uhr zugelassen werden kann. Unser Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz.“

Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum

Die zuständigen Behörden vor Ort sollen mit der Verordnung mehr Handlungsspielraum erhalten. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abzuwägen.

In der Verordnung wird nach Angaben der Bundesregierung ausdrücklich auf die Bedeutung der Nachtruhe hingewiesen, da viele Spiele zu späten Uhrzeiten stattfinden.

Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt für die Dauer des Turniers. Die Bundesländer müssen im Bundesrat noch zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Vergleichbare Ausnahmeregelungen gab es laut Bundesregierung bereits seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

DEHOGA Bayern hatte sich für Regelung eingesetzt

Wie der DEHOGA Bayern mitteilt, hatte sich der Verband im Vorfeld für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Hintergrund sei, dass Veranstalter von Public-Viewing-Angeboten die üblichen Lärmschutzstandards häufig nicht einhalten könnten.

Der Verband bewertet die Entscheidung laut eigener Mitteilung als „gute Nachricht für viele Gastronomen und ihre Gäste“. Wörtlich heißt es: „Denn nichts geht über das gemeinsame Mitfiebern und Feiern in Kneipen, Restaurants oder Biergärten – ein Erlebnis, das kein Wohnzimmer bieten kann.“

Zugleich kündigt der Verband an, sich weiterhin für eine grundsätzliche Reform der Lärmschutzverordnung einzusetzen, um langfristige Regelungen für die Außengastronomie zu erreichen.

Zeitlich befristete Regelung für die WM 2026

Die Bundesregierung folgt mit der Verordnung nach eigenen Angaben einer Bitte der Bundesländer. Diese hatten auf die besonderen Rahmenbedingungen der Weltmeisterschaft mit Spielzeiten in der Nacht hingewiesen.

Ob die Regelung umgesetzt wird, hängt nun von der Zustimmung im Bundesrat ab.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.