Bundeskabinett beschließt Lärmschutz-Ausnahmen für Public Viewing zur WM 2026

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zu Lärmschutzregeln für Public-Viewing-Veranstaltungen beschlossen. Ziel ist es laut Mitteilung, während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Kanada, Mexiko und den USA mehr Flexibilität für Übertragungen im Freien zu ermöglichen.

Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Regelung sieht vor, dass Städte und Gemeinden Ausnahmen von bestehenden Lärmschutzvorgaben zulassen können. Damit sollen öffentliche Übertragungen auch zu später Stunde möglich werden.

Ausnahmen vom Lärmschutz wegen Zeitverschiebung

Nach Angaben der Bundesregierung findet ein großer Teil der Spiele aufgrund der Zeitverschiebung in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr statt. Insgesamt umfasst das Turnier 104 Spiele an 39 Tagen.

Die häufigsten Anstoßzeiten liegen laut Mitteilung bei 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele). Die Spiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen demnach dreimal um 19 Uhr und zweimal um 22 Uhr. Halbfinale, Finale und das Spiel um Platz drei sind für 21 beziehungsweise 23 Uhr angesetzt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte laut Mitteilung: „Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballgucken auch nach 22 Uhr zugelassen werden kann. Unser Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz.“

Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum

Die zuständigen Behörden vor Ort sollen mit der Verordnung mehr Handlungsspielraum erhalten. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abzuwägen.

In der Verordnung wird nach Angaben der Bundesregierung ausdrücklich auf die Bedeutung der Nachtruhe hingewiesen, da viele Spiele zu späten Uhrzeiten stattfinden.

Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt für die Dauer des Turniers. Die Bundesländer müssen im Bundesrat noch zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Vergleichbare Ausnahmeregelungen gab es laut Bundesregierung bereits seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

DEHOGA Bayern hatte sich für Regelung eingesetzt

Wie der DEHOGA Bayern mitteilt, hatte sich der Verband im Vorfeld für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Hintergrund sei, dass Veranstalter von Public-Viewing-Angeboten die üblichen Lärmschutzstandards häufig nicht einhalten könnten.

Der Verband bewertet die Entscheidung laut eigener Mitteilung als „gute Nachricht für viele Gastronomen und ihre Gäste“. Wörtlich heißt es: „Denn nichts geht über das gemeinsame Mitfiebern und Feiern in Kneipen, Restaurants oder Biergärten – ein Erlebnis, das kein Wohnzimmer bieten kann.“

Zugleich kündigt der Verband an, sich weiterhin für eine grundsätzliche Reform der Lärmschutzverordnung einzusetzen, um langfristige Regelungen für die Außengastronomie zu erreichen.

Zeitlich befristete Regelung für die WM 2026

Die Bundesregierung folgt mit der Verordnung nach eigenen Angaben einer Bitte der Bundesländer. Diese hatten auf die besonderen Rahmenbedingungen der Weltmeisterschaft mit Spielzeiten in der Nacht hingewiesen.

Ob die Regelung umgesetzt wird, hängt nun von der Zustimmung im Bundesrat ab.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.