Verbändebündnis gegen Tierhaltungslogo in Restaurants

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Ein breites Verbändebündnis aus Gastronomie, Handwerk und Industrie hat sich mit einem Positionspapier gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung ausgesprochen. Wie aus einer gemeinsamen Mitteilung vom 23. April 2026 hervorgeht, richtet sich das Schreiben an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern und bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bundesregierung plant verpflichtende Kennzeichnung auch in Restaurants und Kantinen

Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sieht ein Referentenentwurf vor, die Tierhaltungskennzeichnung künftig auch auf die Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten. Damit sollen erstmals auch Restaurants, Kantinen und Imbisse einbezogen werden. Ziel ist es laut Entwurf, Verbrauchern auch außerhalb des Einzelhandels Informationen zu den Haltungsbedingungen von Tieren bereitzustellen.

Weiter heißt es im Entwurf, dass 71 Prozent der Verbraucher mindestens einmal im Monat außer Haus essen. Die geplante Regelung solle es ermöglichen, auch in der Gastronomie eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Zudem ist vorgesehen, die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Lebensmittel sowie ausländische Produkte tierischen Ursprungs auszuweiten.

Bündnis lehnt Ausweitung auf Gastronomie und verarbeitete Produkte ab

Das Bündnis lehnt diese Pläne laut Mitteilung ab und spricht sich gegen eine verpflichtende Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel aus. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Bundesverband der Systemgastronomie sowie weitere Branchenorganisationen.

Nach Angaben des Bündnisses würden die neuen Kennzeichnungspflichten zu erheblichen zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand führen. Diese Kosten müssten von den Unternehmen getragen und könnten an Verbraucher weitergegeben werden. Besonders betroffen seien Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Schulen, Kitas oder Kliniken.

Unternehmen sehen zusätzlichen Aufwand durch IT-Systeme und Dokumentationspflichten

Laut Mitteilung wäre zur Umsetzung der geplanten Regelungen der Aufbau neuer IT-Systeme, eine lückenlose Chargenrückverfolgung sowie eine getrennte Lagerung nach Tierhaltungsformen erforderlich. Zudem müssten Speisekarten, Anwendungen und Bestellsysteme angepasst werden. Dies gehe mit umfangreichen Dokumentationspflichten einher.

Das Bündnis geht nach eigenen Angaben davon aus, dass dadurch Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe entstehen könnten. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe seien davon betroffen.

Im Gesetzentwurf selbst wird der zusätzliche jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit rund 12.268.000 Euro angegeben. Hinzu komme ein einmaliger Aufwand von etwa 2.247.000 Euro.

Verbände warnen vor möglichen Auswirkungen auf Tierwohlstandards

Das Bündnis erklärt laut Mitteilung, dass die geplante Regelung nicht zu einer Verbesserung des Tierwohls führe, sondern vor allem zusätzliche Bürokratie schaffe. Zudem wird darauf hingewiesen, dass steigende Kosten entlang der Wertschöpfungskette dazu führen könnten, dass Betriebe verstärkt auf günstigere Produkte zurückgreifen.

Appell an politische Entscheidungsträger zur Überarbeitung des Gesetzentwurfs

In dem Positionspapier appellieren die beteiligten Verbände an die Politik, die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht nicht weiterzuverfolgen und aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Stattdessen sollten laut Mitteilung praxistaugliche Lösungen und Anreize für mehr Tierwohl im Dialog mit den Beteiligten entwickelt werden.

Der DEHOGA hatte sich bereits zuvor gegen eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht ausgesprochen und argumentiert, dass diese einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand verursache und für Betriebe sowie Kontrollbehörden schwer umsetzbar sei.



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