Bundesregierung beschließt Steuerhilfen: Homeoffice und Abschreibungen

| Politik Politik

Die Bundesregierung will Bürgern und Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen besser durch die Corona-Krise helfen. Ein am Mittwoch im Kabinett beschlossenes Paket soll vor allem Betrieben Anreize für Investitionen geben. «Das ist ein Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und ein Beitrag zur Stärkung der Konjunktur», sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung, auf die viele Unternehmen warten, fehlt aber erst einmal.

Der Zeitpunkt zur Einführung der sogenannten Super-Abschreibung sei noch offen, sagte Lindner. Er äußerte Zweifel, ob diese Maßnahme im laufenden Jahr überhaupt schon wirken könne. Die Super-Abschreibung soll als eine Art Investitionsprämie Ausgaben für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter fördern.

Steuerpflichtige sollen einen Anteil der Kosten von Gütern, die für Klimaschutz und Digitalisierung gekauft oder hergestellt werden, vom steuerlichen Gewinn abziehen können. Doch wegen der aktuellen Lieferschwierigkeiten in vielen Branchen könne diese Hilfe womöglich noch gar nicht die erwünschte Wirkung erzielen, sagte Lindner. «Die Bundesregierung hat sich bislang noch keine abschließende Meinung zur sogenannten Super-Abschreibung gebildet.» Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Geplant sind laut Entwurf erstmal folgende Steuererleichterungen für Unternehmen und Bürger:

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks soll um ein Jahr verlängert werden. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer. «Ich will gerne das tun, was für Mittelstand, Handwerk und Industrie insgesamt am besten ist», betonte Lindner. Wichtig sei ein Signal, dass der Staat auch in diesem Jahr Investitionstätigkeiten unterstützen wolle. Die Unternehmen könnten sich quasi aus der pandemiebedingten Rezession herausinvestieren.

Verrechnung von Verlusten

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch diese Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen. Ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben.

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Arbeitnehmer sollen auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Wer von zuhause arbeitet, kann die Tage zählen und angeben - unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

Pflegeprämie bis 3000 Euro steuerfrei

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben - dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Das von Lindner vorgelegte Gesetz regelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben und auch nicht auf Sozialhilfen wie Grundsicherung angerechnet werden. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Längere Fristen für Steuerberater

Steuerberater bekommen noch einmal drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert. Eigentlich müssten die Steuerberater die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentieren sie. Die Steuerberater übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Nun sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen. Auch die Fristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 werden leicht verlängert.

Was aus Sicht der Opposition fehlt:

Die oppositionelle Union vermisst in den Regierungsplänen vor allem eine schnelle Anpassung der Einkommensteuer an die unerwartet hohe Inflation. Weil die Bundesregierung für dieses Jahr mit einer geringeren Inflationsrate rechnet, steigt die sogenannte kalte Progression, eine Art schleichende Steuererhöhung. Auch die von Lindner bereits angestoßene Erhöhung der Pendlerpauschale stehe aus. «Der Regierungsentwurf zeigt, dass die rote Ampel auf der Bremse steht, anstatt steuerpolitisch Gas zu geben», erklärte der Unionsabgeordnete Fritz Güntzler.

Die Linke dagegen monierte, die Hilfen kämen vor allem der Wirtschaft zugute. Von den 2,6 Milliarden Euro Entlastung entfielen rund 1,6 Milliarden auf Unternehmen. «Hier wird also vor allem das Klientel der FDP entlastet», beklagte Finanzpolitiker Christian Görke. Dabei hätten die Ampel-Parteien im Wahlkampf noch Entlastungen für die große Mehrheit versprochen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.