Die Bundesregierung will die Mittel für die Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe im Bundeshaushalt 2027 reduzieren. Nach der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) soll der entsprechende Haushaltstitel von 2,898 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 2,449 Millionen Euro im Regierungsentwurf 2027 sinken. Das entspricht einer Kürzung um 449.000 Euro beziehungsweise mehr als 15 Prozent.
Bundesregierung verweist auf Konsolidierungsbedarf und Umschichtungen im Haushalt
In ihrer Antwort begründet die Bundesregierung die geringeren Mittel mit dem Konsolidierungsbedarf im Haushalt. Zudem gebe es bedarfsgerechte Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 09 des Bundeswirtschaftsministeriums. Welche konkreten Projekte innerhalb des Tourismusetats von der Kürzung betroffen sein werden, geht aus der Antwort jedoch nicht hervor.
Der Gesamtansatz des Haushaltstitels „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ soll von 11,660 Millionen Euro im Haushalt 2026 auf 9,865 Millionen Euro im Regierungsentwurf 2027 sinken. Neben der Tourismusförderung ist auch die Förderung der Gesundheits- und Pflegewirtschaft betroffen. Für diesen Bereich sind im Regierungsentwurf keine Mittel mehr vorgesehen. Die Förderung kreativwirtschaftlicher Konzepte wird ebenfalls reduziert.













