Bundesregierung stockt Überbrückungshilfe von 50.000 auf 200.000 pro Monat auf

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Die Bundesregierung plant die Überbrückungshilfe ab Januar 2021 bis Ende Juni von 50.000 auf 200.000 Euro pro Monat anzuheben. Dies gab das Finanzministerium bekannt. Der DEHOGA Bundesverband hatte eine signifikante Aufstockung der Hilfen auf 250.000 gefordert, damit auch größere Unternehmen - wie verbundene Unternehmen - eine wirkungsvolle Unterstützung erfahren.

Die Überbrückungshilfe soll Unternehmen unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach dem Willen von Olaf Scholz und Peter Altmaier nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, beispielweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, freut sich, dass diese „längst überfällige Heraufsetzung“ nun Realität werde. „Die signifikante Aufstockung der direkten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe fordern wir seit Monaten in vielen Gesprächen und Verhandlungen mit der Politik. Noch erfreulicher wäre, wenn auch große Unternehmen ab Januar ausreichende Hilfe in Form der Fixkostenerstattung erfahren würden.“

Darüber hinaus will die Bundesregierung auch Solo-Selbstständigen, etwa aus dem Kunst- und Kulturbereich, in der Corona-Krise nun verstärkt helfen. Unter anderem sei eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant, teilten Finanz- und Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio darüber berichtet. Die „Neustarthilfe“ soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als eine einmalige Pauschale als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Damit könnten Solo-Selbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten, hieß es.

Solo-Selbstständige sind Erwerbstätige, die eine selbstständige Tätigkeit ohne angestellte Mitarbeiter ausüben. Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der «Überbrückungshilfe III», also eines weiteren Hilfspakets der Bundesregierung, keine sonstigen Fixkosten geltend machen kann und sein Einkommen in einem bestimmten Zeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat. Die «Neustarthilfe» soll einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019 betragen, aber bei 5000 Euro gedeckelt sein. Diese Höchstsumme erreichen Solo-Selbstständige mit einem Jahresumsatz von etwa 35 000 Euro.

„Das Virus ist nicht besiegt und wird uns noch weit ins nächste Jahr hinein beschäftigen», erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Das zusätzliche Paket enthalte Verbesserungen für Branchen, die bislang weniger Unterstützung bekommen hätten. Zur Einmalzahlung für Solo-Selbstständige sagte er: «Das hilft gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind. “


 

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