Bundesregierung stockt Überbrückungshilfe von 50.000 auf 200.000 pro Monat auf

| Politik Politik

Die Bundesregierung plant die Überbrückungshilfe ab Januar 2021 bis Ende Juni von 50.000 auf 200.000 Euro pro Monat anzuheben. Dies gab das Finanzministerium bekannt. Der DEHOGA Bundesverband hatte eine signifikante Aufstockung der Hilfen auf 250.000 gefordert, damit auch größere Unternehmen - wie verbundene Unternehmen - eine wirkungsvolle Unterstützung erfahren.

Die Überbrückungshilfe soll Unternehmen unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach dem Willen von Olaf Scholz und Peter Altmaier nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, beispielweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, freut sich, dass diese „längst überfällige Heraufsetzung“ nun Realität werde. „Die signifikante Aufstockung der direkten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe fordern wir seit Monaten in vielen Gesprächen und Verhandlungen mit der Politik. Noch erfreulicher wäre, wenn auch große Unternehmen ab Januar ausreichende Hilfe in Form der Fixkostenerstattung erfahren würden.“

Darüber hinaus will die Bundesregierung auch Solo-Selbstständigen, etwa aus dem Kunst- und Kulturbereich, in der Corona-Krise nun verstärkt helfen. Unter anderem sei eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant, teilten Finanz- und Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio darüber berichtet. Die „Neustarthilfe“ soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als eine einmalige Pauschale als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Damit könnten Solo-Selbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten, hieß es.

Solo-Selbstständige sind Erwerbstätige, die eine selbstständige Tätigkeit ohne angestellte Mitarbeiter ausüben. Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der «Überbrückungshilfe III», also eines weiteren Hilfspakets der Bundesregierung, keine sonstigen Fixkosten geltend machen kann und sein Einkommen in einem bestimmten Zeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat. Die «Neustarthilfe» soll einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019 betragen, aber bei 5000 Euro gedeckelt sein. Diese Höchstsumme erreichen Solo-Selbstständige mit einem Jahresumsatz von etwa 35 000 Euro.

„Das Virus ist nicht besiegt und wird uns noch weit ins nächste Jahr hinein beschäftigen», erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Das zusätzliche Paket enthalte Verbesserungen für Branchen, die bislang weniger Unterstützung bekommen hätten. Zur Einmalzahlung für Solo-Selbstständige sagte er: «Das hilft gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind. “


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.