Bundesregierung stockt Überbrückungshilfe von 50.000 auf 200.000 pro Monat auf

| Politik Politik

Die Bundesregierung plant die Überbrückungshilfe ab Januar 2021 bis Ende Juni von 50.000 auf 200.000 Euro pro Monat anzuheben. Dies gab das Finanzministerium bekannt. Der DEHOGA Bundesverband hatte eine signifikante Aufstockung der Hilfen auf 250.000 gefordert, damit auch größere Unternehmen - wie verbundene Unternehmen - eine wirkungsvolle Unterstützung erfahren.

Die Überbrückungshilfe soll Unternehmen unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach dem Willen von Olaf Scholz und Peter Altmaier nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, beispielweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, freut sich, dass diese „längst überfällige Heraufsetzung“ nun Realität werde. „Die signifikante Aufstockung der direkten Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe fordern wir seit Monaten in vielen Gesprächen und Verhandlungen mit der Politik. Noch erfreulicher wäre, wenn auch große Unternehmen ab Januar ausreichende Hilfe in Form der Fixkostenerstattung erfahren würden.“

Darüber hinaus will die Bundesregierung auch Solo-Selbstständigen, etwa aus dem Kunst- und Kulturbereich, in der Corona-Krise nun verstärkt helfen. Unter anderem sei eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant, teilten Finanz- und Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio darüber berichtet. Die „Neustarthilfe“ soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als eine einmalige Pauschale als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Damit könnten Solo-Selbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten, hieß es.

Solo-Selbstständige sind Erwerbstätige, die eine selbstständige Tätigkeit ohne angestellte Mitarbeiter ausüben. Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der «Überbrückungshilfe III», also eines weiteren Hilfspakets der Bundesregierung, keine sonstigen Fixkosten geltend machen kann und sein Einkommen in einem bestimmten Zeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat. Die «Neustarthilfe» soll einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019 betragen, aber bei 5000 Euro gedeckelt sein. Diese Höchstsumme erreichen Solo-Selbstständige mit einem Jahresumsatz von etwa 35 000 Euro.

„Das Virus ist nicht besiegt und wird uns noch weit ins nächste Jahr hinein beschäftigen», erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Das zusätzliche Paket enthalte Verbesserungen für Branchen, die bislang weniger Unterstützung bekommen hätten. Zur Einmalzahlung für Solo-Selbstständige sagte er: «Das hilft gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind. “


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.

In rund 80 Städten kommen am Freitag erhebliche Einschränkungen auf Fahrgäste zu: Busse, U- und Straßenbahnen sollen an dem Tag dort meist ganztägig im Depot bleiben. Die Gewerkschaft Verdi erhöht den Druck im Tarifstreit. Nur Bayern ist nicht betroffen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt Restaurants, Campingplätze und Hotels beim Ausbau oder der Erweiterung ihres touristischen Angebots. Rund acht Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2024 bereit. Derr Dehoga freut sich über diese Entwicklung.

Die Bundesregierung diskutiert erneut die Einführung einer Tierwohlabgabe. Ein sogenannter „Tierwohlcent“ löse nicht die Probleme, sagt jetzt der DEHOGA Bundesverband. Originäre Aufgabe der Politik wäre es jetzt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.