Bundesregierung verabschiedet Überbrückungshilfen

| Politik Politik

Kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen. Das Kabinett brachte am Freitag sogenannte Überbrückungshilfen auf den Weg, die eine Pleitewelle verhindern sollen. Es gehe darum, dass die Firmen die nächsten Monate überlebten und dann dabei seien, wenn die Wirtschaft wieder wachse, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD).

Gedacht sind die neuen Hilfen besonders für Restaurants, Bars, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und Profisportvereine der unteren Ligen. Anträge dürfen aber aus allen Wirtschaftsbereichen kommen. Die Unternehmen müssen dafür nachweisen, dass ihr Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Außerdem dürfen sie Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Viele Firmen könnten derzeit kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle perspektivisch nicht wieder reinholen könnten, begründet das Wirtschaftsministerium die Hilfen. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Der Zuschuss steigt je nach Umsatzeinbruch auf bis zu 80 Prozent - maximal kann ein Unternehmen für drei Monate 150 000 Euro bekommen. Die Bundesregierung nimmt dafür insgesamt 25 Milliarden Euro in die Hand.

Übernommen werden etwa Teile der Miete oder Pacht, Zinszahlungen und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende oder Steuerberater.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte, der «Mittelstandsmotor» müsse wieder anspringen. Diese Firmen dürften nicht unverschuldet in Not geraten, weil sie ihre Fixkosten nicht zahlen könnten. Die Überlebensfähigkeit der Wirtschaft müsse gesichert werden, damit sie das Licht am Ende des Tunnels erreiche. Das Geld solle spätestens Anfang Juli ausgezahlt werden. Vorher müssen noch Vereinbarungen mit den Ländern geschlossen werden.

Altmaier will Unternehmen angesichts der Krise zudem weniger Bürokratie aufbürden. So könnten ohne Mehrkosten Wachstumsimpulse gesetzt werden, betonte er. In den Verhandlungen zum Konjunkturpaket sei er mit diesen Ideen noch nicht durchgedrungen. «Ich setze aber auf Lernprozesse bei allen Beteiligten.» Die großen Wirtschaftsverbände bewerteten das 130 Milliarden Euro schwere Paket unter anderem mit Abschreibungserleichterungen weitgehend positiv. Nötig seien aber weiterhin weniger Bürokratie und eine zügige Reform des Planungsrechts.

„Die geplanten Überbrückungshilfen sind für alle betroffenen Betriebe überlebenswichtig“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen.“ Ebenso sei es wichtig, dass alle Unternehmen und Betriebe eines Eigentümers von dem Rettungsfonds profitieren.

Es sei mehr als offen, ob diese Überbrückungshilfen ausreichen werden, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier ist eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig“, so Zöllick. Jetzt käme es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Detailfragen an, zum
Beispiel, welche Fixkosten erstattungsfähig seien. „Es bleibt zu hoffen, dass dabei der in der Vereinbarung betonten besonderen Betroffenheit des Hotel- und Gaststättengewerbes Rechnung getragen wird.“

Zöllick begrüßt ausdrücklich die wichtigen und impulsgebenden Maßnahmen wie die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf 40 Prozent, die Entlastung bei der EEG-Umlage, die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, die degressive Abschreibung sowie die vereinbarte Ausbildungsprämie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.