Bundesregierung verabschiedet Überbrückungshilfen

| Politik Politik

Kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen. Das Kabinett brachte am Freitag sogenannte Überbrückungshilfen auf den Weg, die eine Pleitewelle verhindern sollen. Es gehe darum, dass die Firmen die nächsten Monate überlebten und dann dabei seien, wenn die Wirtschaft wieder wachse, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD).

Gedacht sind die neuen Hilfen besonders für Restaurants, Bars, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und Profisportvereine der unteren Ligen. Anträge dürfen aber aus allen Wirtschaftsbereichen kommen. Die Unternehmen müssen dafür nachweisen, dass ihr Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Außerdem dürfen sie Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Viele Firmen könnten derzeit kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle perspektivisch nicht wieder reinholen könnten, begründet das Wirtschaftsministerium die Hilfen. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Der Zuschuss steigt je nach Umsatzeinbruch auf bis zu 80 Prozent - maximal kann ein Unternehmen für drei Monate 150 000 Euro bekommen. Die Bundesregierung nimmt dafür insgesamt 25 Milliarden Euro in die Hand.

Übernommen werden etwa Teile der Miete oder Pacht, Zinszahlungen und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende oder Steuerberater.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte, der «Mittelstandsmotor» müsse wieder anspringen. Diese Firmen dürften nicht unverschuldet in Not geraten, weil sie ihre Fixkosten nicht zahlen könnten. Die Überlebensfähigkeit der Wirtschaft müsse gesichert werden, damit sie das Licht am Ende des Tunnels erreiche. Das Geld solle spätestens Anfang Juli ausgezahlt werden. Vorher müssen noch Vereinbarungen mit den Ländern geschlossen werden.

Altmaier will Unternehmen angesichts der Krise zudem weniger Bürokratie aufbürden. So könnten ohne Mehrkosten Wachstumsimpulse gesetzt werden, betonte er. In den Verhandlungen zum Konjunkturpaket sei er mit diesen Ideen noch nicht durchgedrungen. «Ich setze aber auf Lernprozesse bei allen Beteiligten.» Die großen Wirtschaftsverbände bewerteten das 130 Milliarden Euro schwere Paket unter anderem mit Abschreibungserleichterungen weitgehend positiv. Nötig seien aber weiterhin weniger Bürokratie und eine zügige Reform des Planungsrechts.

„Die geplanten Überbrückungshilfen sind für alle betroffenen Betriebe überlebenswichtig“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen.“ Ebenso sei es wichtig, dass alle Unternehmen und Betriebe eines Eigentümers von dem Rettungsfonds profitieren.

Es sei mehr als offen, ob diese Überbrückungshilfen ausreichen werden, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier ist eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig“, so Zöllick. Jetzt käme es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Detailfragen an, zum
Beispiel, welche Fixkosten erstattungsfähig seien. „Es bleibt zu hoffen, dass dabei der in der Vereinbarung betonten besonderen Betroffenheit des Hotel- und Gaststättengewerbes Rechnung getragen wird.“

Zöllick begrüßt ausdrücklich die wichtigen und impulsgebenden Maßnahmen wie die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf 40 Prozent, die Entlastung bei der EEG-Umlage, die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, die degressive Abschreibung sowie die vereinbarte Ausbildungsprämie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.