Bundestag verlängert Sonderregeln für Kurzarbeitergeld

| Politik Politik

Betriebe können ihre Beschäftigten weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Das Gesetz erhielt die Stimmen der Koalition, der Union und der Linken. Die Abgeordneten der AfD enthielten sich.

Über den 31. März hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit. So reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Verlängert wurden auch erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.

Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden. Damit werden 3 von 4 wichtigen Forderungen des DEHOGA zum KuG erfüllt. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sind die Maßnahmen von größter Bedeutung.

Der DEHOGA kritisierte deutlich das vorgesehene Auslaufen der Erstattungen von Sozialversicherungs-Beiträgen zum 31. März 2022. 50 Prozent der Beiträge werden künftig nur noch bei Weiterbildung der Mitarbeiter erstattet. «So sehr wir die Verlängerung der übrigen Regelungen begrüßen, so sehr hätten wir uns gleichzeitig auch die Fortführung dieser Maßnahme für die hauptbetroffenen Branchen der Coronakrise erhofft», hieß es aus dem Verband.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lobte die Kurzarbeit als international beispielgebendes Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Krise. «Wir haben in der Corona-Krise insgesamt über drei Millionen Arbeitsplätze gesichert.»

Heil verteidigte, dass die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht mehr zur Hälfte erstattet werden sollen. Die Regierung müsse auch ein bisschen auf die Kasse schauen. Die Beiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Union und Linke kritisierten diesen Schritt, ebenso wie den ebenfalls beschlossenen Wegfall der Zeitarbeit aus der Regelung zum Kurzarbeit.

Heftige Kritik am Wegfall der hälftigen Beitragserstattung kam auch von der Arbeitgebervereinigung BDA - dieser sei entgegen dem eindeutigen und gemeinsamen Votum der Sozialpartner beschlossen worden. «Kurzarbeit darf kein Dauerinstrument sein», so die BDA. Die «notwendige Unterstützung» dürfe aber auch nicht zu früh enden. (mit dpa).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.