CDU und Linke in Brandenburg für dauerhaft niedrige Mehrwertsteuer in Gastronomie

| Politik Politik

Die mitregierende CDU- und die oppositionelle Linksfraktion im Brandenburger Landtag fordern, den auf 7 Prozent reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie über das Jahresende hinaus festzuschreiben. Der Umsatz der Branche liege auch im ersten Halbjahr dieses Jahres noch deutlich unter dem Niveau von 2019 vor der Corona-Pandemie, sagte Linke-Fraktionschef Sebastian Walter am Dienstag im Landtag. Nachdem schon während der Pandemie 15 Prozent der Hotels und Gaststätten aufgegeben hätten, drohten nach einer Anhebung der Mehrwertsteuer auf wieder 19 Prozent weitere Schließungen, warnte er. Dann könnten sich auch viele Kunden einen Restaurantbesuch nicht mehr leisten.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann verwies darauf, dass in zahlreichen Ländern der EU ein ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie gelte. So dürften etwa an der polnischen Ostseeküste die Betriebe gegenüber der deutschen Konkurrenz nicht bevorzugt werden. Außerdem könne die Branche angesichts der hohen Inflation keine weiteren Preissteigerungen verkraften, sagt Redmann.

Ein wieder erhöhter Mehrwertsteuersatz würde zudem auch für Verpflegungsdienstleitungen wie Kita- und Schulessen gelten, mahnte Walter. «Dies würde das Essen für Kinder und Jugendliche noch teurer machen - schon jetzt ist in Brandenburg ein Preis von 5 Euro üblich.»

In einem Antrag für die kommenden Plenarsitzung fordert die Linke-Fraktion die Landesregierung auf, sich beim Bund für einen dauerhaft ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einzusetzen. In Deutschland wurde der ermäßigte Satz wegen der Folgen der Corona-Pandemie im Juli 2020 eingeführt und auf Ende 2023 begrenzt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.