Christian Lindner erteilt Rückkehr zu reduzierter Mehrwertsteuer in Gastronomie Absage

| Politik Politik

Obwohl Bundesfinanzminister Christian Lindner noch im letzten Jahr mehrfach seine Sympathie für eine dauerhafte Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie kundgetan hatte, will der Politiker heute von einer Senkung nichts mehr wissen. In der ARD-Sendung Maischberger schloss Lindner die Rückkehr zur Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer jetzt deutlich aus.

Lindner sagte zwar, dass er die Sorgen der Gastronomen verstehe. Den reduzierten Mehrwertsteuersatz bezeichnete Lindner in der Sendung als eine befristete Maßnahme während der Krisen der letzten Jahre. „Wir können Krisenmaßnahmen nicht auf Dauer fortsetzen, sagte Lindner. Wer auf Dauer Krisenmaßnahmen aufrechterhalten wolle, ruiniere den Staatshaushalt.

Noch im letzten Jahr klang der Bundesfinanzminister ganz anders als er gegenüber dem DEHOGA Bayern sagte: „Ich halte angesichts der schwerwiegenden Einschränkungen, die das Gastgewerbe während der Corona-Pandemie hinnehmen musste, weiterhin für richtig, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet wird. Das hat mich auch bei der Entscheidung zur Verlängerung bis Ende 2023 geleitet. Ich fände auch die unbefristete Anwendbarkeit richtig. Es ist aber kein Geheimnis, dass sich manche Koalitionspartner damit schwertun.“

Im ZDF-Sommerinterview im Jahr 2023 sagt Lindner: „Ich bin mir bewusst, dass die Gastronomie nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert ist. Gleichzeitig sind wir gerade in Zeiten der Inflation und hoher Zinsen gefordert, tragfähige Finanzen am Maßstab der verfassungsmäßigen Vorgaben zu sichern. Damit bleiben wir auch in Zukunft handlungsfähig. Nichtsdestotrotz habe ich in den vergangenen Wochen - zuletzt im ARD-Sommerinterview - aus Überzeugung betont, dass ich Sympathie für eine Verlängerung oder gar Entfristung der Maßnahme habe.

Und nachdem die Entscheidung gegen die Entfristung der reduzierten Mehrwertsteuersatzes gefallen war, sagt Lindner, Interview mit BILD am Sonntag im November 2023: „Wenn alle Parteien an einem Strang gezogen hätten, wäre eine weitere Verlängerung drin gewesen. SPD und Grüne hatten aber andere Prioritäten. Ich verstehe, dass viele es bedauern. Aber die Rückkehr zur Normalität muss man akzeptieren".
Scheinbar will der Bundesfinanzminister heute von seiner damaligen Argumentation nichts mehr wissen.

Der DEHOGA sieht die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie nicht als Krisenmaßnahme, sondern fordert den Schritt bereits seit vielen Jahren. Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, kritisierte die Rückkehr zum normalen Steuersatz in scharfen Worten und warnte vor dramatischen Folgen: „Statt Steuerfairness zu schaffen und Essen einheitlich mit sieben Prozent zu besteuern, werden mit der Steuererhöhung auf 19 Prozent ab 1. Januar 2024 Tausende Existenzen gefährdet, der Verlust von Lebensqualität und gastronomischer Vielfalt provoziert.“ Dramatische Umsatzeinbußen in der Branche und bei ihren Partnern, Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale Wirtschaftskreisläufe seien vorprogrammiert. „Diese 19-Prozent-Entscheidung macht deutliche Preiserhöhungen notwendig. Damit trifft sie Normal- und Geringverdiener besonders hart“, erklärt Zöllick. Nur mit den sieben Prozent Mehrwertsteuer sei es bislang gelungen, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben. 
 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.