Nach der Verschärfung der Corona-Regeln durch das Land sind beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) die ersten Klagen eingegangen. Ein Clubbetreiber aus Düsseldorf will per am Montag eingegangenem Eilverfahren klären lassen, ob die generelle Untersagung des Betriebs von Clubs und Bars rechtens ist, sagte eine OVG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, dass Clubs erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 schließen müssen. Nordrhein-Westfalen dagegen untersagt derzeit die Öffnung pauschal.