Clubs und Diskotheken dürfen in Bayern wieder öffnen

| Politik Politik

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Lockdownende für alle Bereiche des Gastgewerbes. „Unser Herz schlägt wieder vollständig. Eineinhalb Jahre war es still in Bayerns Clubs und Discotheken, eineinhalb Jahre haben wir für deren Erhalt und deren Öffnung gekämpft“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. 

„Clubs und Diskotheken sind wesentlicher Teil unserer gelebten und geliebten Kultur. In diesen Betrieben wird das Leben in einem gesicherten Umfeld gefeiert, vielleicht auch mal über die Stränge geschlagen, Grenzen ausgetestet, der Alltag vergessen, die Liebe gefunden – das Leben mit all seinen Facetten gelebt und erlebt. Von daher ist der heutige Tag ein ganz besonderer Tag für unsere Branche.“

„Musikveranstaltende Betriebe waren die ersten, die schließen mussten und sind die letzten, die wieder Gäste empfangen dürfen“, ergänzt DEHOGA Bayern-Landegeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „zumeist gab es keine Möglichkeit den Betrieb umzustellen und anderweitig einen Umsatz zu erzielen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt, wo es wieder losgeht, ein nahezu normaler Clubbetrieb möglich ist.

So gibt es beispielsweise keine Maskenpflicht, keine Belegungsobergrenzen und keine Abstände beim Tanzen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass dafür der Zugang sehr streng geregelt werden musste. Um das höchste Schutzniveau zu erreichen, dürfen nur Geimpfte, Genesene und negativ PCR-Getestete in die Betriebe.“ Einmal mehr hat sich der vom Entbürokratisierungsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel initiierte Praxis-Check bewährt. Geppert: „Vor Ort sieht man am besten, was geht und was nicht. In diesem Zusammenhang gilt allen Beteiligten unser Dank für das gemeinschaftlich verfolgte und erreichte Ziel, eine möglichst praxisnahe und zugleich in höchstem Maße sichere Regelung zu finden.“

Derzeit gibt es im Freistaat über 300 Discotheken und Tanzlokale, 480 Bars und 100 Vergnügungslokale. Neben Clubs und Diskotheken dürfen auch Volksfesten und Weihnachtsmärkte wieder stattfinden.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden.