Mehr Rechte für Angestellte bei Lieferdiensten und Co. vorerst vom Tisch

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EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Ein entsprechendes Regelwerk fand bei einer Abstimmung der Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten nicht die notwendige Mehrheit, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte. 

«Wir glauben, dass diese Richtlinie, die einen wichtigen Schritt nach vorn für die Arbeitnehmerschaft sein soll, bereits einen weiten Weg zurückgelegt hat. Wir werden nun über die nächsten Schritte nachdenken», hieß es auf X, ehemals Twitter. Die Abstimmung galt als entscheidende Hürde, damit das Vorhaben in Kraft treten kann.

Mit den geplanten Regeln sollen Menschen, die über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer, Hausangestellte oder Essenslieferanten arbeiten, besser vor Scheinselbstständigkeit geschützt werden. So soll künftig angenommen werden, dass Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind, wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen. Die Beweispflicht für das Gegenteil soll Angaben des EU-Parlaments zufolge bei den Plattformen liegen - sie müssten dann beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Erneut Uneinigkeit in der Ampel

Unter anderem die Bundesregierung hatte sich nach Angaben von EU-Diplomaten bei der Abstimmung enthalten, weil es unterschiedliche Ansichten zu dem Vorhaben gibt. So hatten sich vor allem FDP-Vertreter gegen das Gesetz ausgesprochen. Wegen unterschiedlicher Ansichten innerhalb der Regierung muss sich Deutschland öfter bei Entscheidungen auf EU-Ebene enthalten. Streit in der Ampel gab es auf den letzten Metern kürzlich auch bei anderen EU-Vorhaben wie neuen Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge, dem Gesetz um künstliche Intelligenz und dem EU-Lieferkettengesetz. 

Eigentlich hatten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments bereits zuvor auf das neue EU-Gesetz verständigt.

Stimmen aus der Wirtschaft

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die gescheiterte Abstimmung am Freitag. «Wir haben in Deutschland geeignete Verfahren, um den Beschäftigungsstatus von Plattformtätigen korrekt zu ermitteln», teilte der Verband mit. «Eine EU-Richtlinie, die unnötigerweise in unser deutsches Arbeitsrecht eingreift, ist daher überflüssig.» Der Fahrdienstleister Uber kritisierte, die Richtlinie gehe gegen die Wünsche der Plattform-Arbeiter. Jegliche EU-Regelung müsse die Unabhängigkeit, die die Arbeitnehmer wollen, wahren und ihnen gleichzeitig den Schutz bieten, den sie verdienen. 

Der Essenslieferant Lieferando bedauerte hingegen, dass keine Mehrheit für das Vorhaben gefunden werden konnte. Das Unternehmen stelle bereits alle seine Fahrerinnen und Fahrer regulär an - «mit allen entsprechenden Bezügen und Rechten für die Beschäftigten». (dpa)


 

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