Mehr Rechte für Angestellte bei Lieferdiensten und Co. vorerst vom Tisch

| Politik Politik

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Ein entsprechendes Regelwerk fand bei einer Abstimmung der Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten nicht die notwendige Mehrheit, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte. 

«Wir glauben, dass diese Richtlinie, die einen wichtigen Schritt nach vorn für die Arbeitnehmerschaft sein soll, bereits einen weiten Weg zurückgelegt hat. Wir werden nun über die nächsten Schritte nachdenken», hieß es auf X, ehemals Twitter. Die Abstimmung galt als entscheidende Hürde, damit das Vorhaben in Kraft treten kann.

Mit den geplanten Regeln sollen Menschen, die über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer, Hausangestellte oder Essenslieferanten arbeiten, besser vor Scheinselbstständigkeit geschützt werden. So soll künftig angenommen werden, dass Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind, wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen. Die Beweispflicht für das Gegenteil soll Angaben des EU-Parlaments zufolge bei den Plattformen liegen - sie müssten dann beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Erneut Uneinigkeit in der Ampel

Unter anderem die Bundesregierung hatte sich nach Angaben von EU-Diplomaten bei der Abstimmung enthalten, weil es unterschiedliche Ansichten zu dem Vorhaben gibt. So hatten sich vor allem FDP-Vertreter gegen das Gesetz ausgesprochen. Wegen unterschiedlicher Ansichten innerhalb der Regierung muss sich Deutschland öfter bei Entscheidungen auf EU-Ebene enthalten. Streit in der Ampel gab es auf den letzten Metern kürzlich auch bei anderen EU-Vorhaben wie neuen Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge, dem Gesetz um künstliche Intelligenz und dem EU-Lieferkettengesetz. 

Eigentlich hatten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments bereits zuvor auf das neue EU-Gesetz verständigt.

Stimmen aus der Wirtschaft

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die gescheiterte Abstimmung am Freitag. «Wir haben in Deutschland geeignete Verfahren, um den Beschäftigungsstatus von Plattformtätigen korrekt zu ermitteln», teilte der Verband mit. «Eine EU-Richtlinie, die unnötigerweise in unser deutsches Arbeitsrecht eingreift, ist daher überflüssig.» Der Fahrdienstleister Uber kritisierte, die Richtlinie gehe gegen die Wünsche der Plattform-Arbeiter. Jegliche EU-Regelung müsse die Unabhängigkeit, die die Arbeitnehmer wollen, wahren und ihnen gleichzeitig den Schutz bieten, den sie verdienen. 

Der Essenslieferant Lieferando bedauerte hingegen, dass keine Mehrheit für das Vorhaben gefunden werden konnte. Das Unternehmen stelle bereits alle seine Fahrerinnen und Fahrer regulär an - «mit allen entsprechenden Bezügen und Rechten für die Beschäftigten». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.