Corona-Bürgertests – Welche Regelungen jetzt gelten

| Politik Politik

Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Kostenlose «Bürgertests» an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab diesem Donnerstag nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die «Bürgertests» deutlich einzuschränken. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. Lauterbach zufolge lagen die Ausgaben dafür zuletzt bei etwa einer Milliarde Euro pro Monat. «Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind», hatte Lindner die Neuregelungen begründet.

Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Wer einen solchen Test will, muss dann auch unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

Bei den Bürgern treffen die Neuregelungen auf ein geteiltes Echo. 47 Prozent der Deutschen finden den Preis von drei Euro angemessen, 43 Prozent hingegen nicht, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. 10 Prozent machten keine Angabe.

Die Corona-Zahlen sind zuletzt wieder gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag mit 668,6 an. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche bei 646,3 gelegen (Vorwoche: 532,9; Vormonat: 189,0). Allerdings liefert die Inzidenz kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen von einer Untererfassung der Zahlen aus, weil nur positive PCR-Tests in der Statistik zählen und nicht alle einen PCR-Test machen.

Wie es mit Tests und anderen Corona-Maßnahmen im Herbst weitergehen könnte, dürfte auch von einem mit Spannung erwarteten Gutachten abhängen, das an diesem Freitag in Berlin vorgelegt werden soll. Ein Sachverständigenrat sollte die bisherigen Schutzmaßnahmen begutachten und bewerten. Aus den Ergebnissen des Berichts wolle man anschließend «so schnell wie möglich» Konsequenzen für die Maßnahmen im kommenden Herbst ziehen, hatte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch gesagt.

Die noch gültigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz - etwa Maskenpflichten in Bussen und Bahnen - laufen am 23. September aus. Eckpunkte für das weitere Vorgehen sollen nach den Worten des Ministeriumssprechers noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgestellt werden. Die Verabschiedung des überarbeiteten Gesetzes ist dann nach dem Ende der Sommerpause im September vorgesehen.

Vor allem der Koalitionspartner FDP hatte darauf gedrungen, vor Anpassungen des Infektionsschussgesetzes dieses Gutachten abzuwarten. Politiker von SPD und Grünen hatten dagegen mehr Tempo gefordert.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.