Corona-Hilfe für Condor: EU-Gericht erklärt Genehmigung für nichtig

| Politik Politik

Die irische Ryanair hat vor dem EU-Gericht einen Erfolg gegen staatliche Corona-Hilfen für den deutschen Ferienflieger Condor erzielt. Die Richter kippten am Mittwoch den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe von insgesamt 550 Millionen Euro. Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht in Luxemburg. Praktisch hat das aber zunächst keine Folgen: Zumindest vorerst muss Condor kein Geld zurückzahlen.

Denn das Gericht hat die Wirkung der Nichtigerklärung ausgesetzt, bis die EU-Kommission einen neuen Beschluss gefasst hat. (Rechtssache T 665/20). Die Behörde soll nun darlegen, wie sie die Höhe des finanziellen Schadens für Condor berechnet hat. Zudem fehlt dem Gericht ein Anhaltspunkt dafür, dass der Anfang 2020 vereinbarte Verkauf von Condor an die polnische LOT-Mutter PGL tatsächlich wegen der Flugausfälle infolge der Pandemie platzte.

Ryanair begrüßte das Urteil als einen «wichtigen Sieg für die Kunden und den Wettbewerb». Die EU-Kommission müsse aufhören, diskriminierende Hilfen der Mitgliedstaaten für ihre heimischen Fluggesellschaften abzunicken, erklärte eine Sprecherin.

Condor sieht die eigene Finanzlage und Zukunft durch das Urteil hingegen nicht gefährdet. Die Entscheidung habe keinen Einfluss auf den jüngst vereinbarten Einstieg des Londoner Vermögensverwalters Attestor Capital als neuem Mehrheitseigentümer, teilte eine Sprecherin mit. Auch an der Liquidität ändere sich nichts, da das Gericht die Wirkung der Nichtigkeitserklärung ausgesetzt habe.

Der Sprecherin zufolge steht Condor weiter im Austausch mit der Bundesregierung, dem Land Hessen und der EU-Kommission, da die Corona-Hilfen mit dem Einstieg von Attestor ohnehin umstrukturiert werden müssten. Attestor will zunächst 51 Prozent der Condor-Anteile übernehmen und 450 Millionen Euro frisches Eigenkapital einbringen. Die Bundesrepublik und Hessen wollen den Neustart unterstützen, indem sie auf die Rückzahlung von 150 Millionen Euro aus dem Kredit der staatlichen Förderbank KfW verzichten.

Deutschland hatte die Beihilfe im April 2020 in Brüssel angemeldet. Dabei ging es um zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz im Umfang von 550 Millionen Euro. Hintergrund waren die finanziellen Schäden, die Condor durch die Streichung oder Verschiebung von Flüge infolge der Pandemie erlitt. Die staatlichen Reisebeschränkungen haben Fluggesellschaften in aller Welt in eine finanzielle Notlage gebracht. Viele Regierungen retteten heimische Gesellschaften mit Finanzspritzen vor dem Aus.

Der Fall Condor ist etwas spezieller. Denn der deutsche Staat hatte den Ferienflieger bereits 2019 mit einem KfW-Kredit gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war. In einem Schutzschirmverfahren wurde Condor saniert, und Anfang 2020 stand mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch nach dem Ausbruch der Pandemie sprangen die Polen ab - und Condor benötigte erneut staatliche Hilfe.

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Corona-Hilfen für Konkurrenten vorgeht. Mitte Mai erzielte der Billigflieger einen Teilerfolg: Das EU-Gericht erklärte Beschlüsse der EU-Kommission für Beihilfen an die portugiesische TAP und die niederländische KLM für nichtig. Spanische Hilfen für strategisch bedeutende Unternehmen bestätigte das Gericht in Luxemburg hingegen damals.

Im April hatte die irische Fluggesellschaft erfolglos versucht, gegen Hilfen von Schweden und Dänemark für SAS und finnische Unterstützung für Finnair vorzugehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.