Am 1. Juli ist die Sonderregelung zum Kündigungsschutz in der Corona-Pandemie ausgelaufen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte das seit Anfang April geltende Moratorium, nach dem Vermieter nicht kündigen durften, wenn Mieter wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen konnten, eigentlich per Verordnung bis Ende September verlängern wollen.
Nun jedoch erklärte einer ihrer Sprecher in den Medien, dass die Bundesregierung nicht plane, die Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu verlängern. Der Bundestag hatte zur Abmilderung der Pandemie-Folgen beschlossen, dass Mietern vom 1. April bis zum 30. Juni nicht gekündigt werden darf, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Auch bei privaten Krediten und Rechnungen für Strom oder Gas ist für diesen Zeitraum ein Zahlungsaufschub möglich.
Zuletzt hatten Union und SPD über eine Verlängerung gestritten. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) wollte die Erleichterungen bis Ende September ausdehnen, die Union stemmte sich dagegen. Bis Dienstagnachmittag war kein Kompromiss gefunden. Am Donnerstag soll im Bundestag über das Thema debattiert werden.
Die Immobilienwirtschaft begrüßte die Rückkehr zur normalen Kündigungsregelung. «Ein verlängertes Moratorium hätte einen Zustand eingefroren, der die Wiederbelebung der Wirtschaft verhindert hätte», erklärte der Präsident des Verbands ZIA, Andreas Mattner. «Es gibt keine Kündigungen im Wohnungsbereich, weil sich die Immobilienunternehmen vorbildlich verhalten. Es wäre also nicht mehr ausgewogen, diesen größten Eingriff in die Privatautonomie beizubehalten.»
Ein Zusammenschluss mehrerer Hotelgesellschaften aus Deutschland hatte jüngst einen eigenen Interessenverband gegründet und einen Brief an die Kanzlerin geschrieben. Gefordert wurde eine Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerbliche Mietverhältnisse. (Tageskarte berichtete) - (Mit Material der dpa)