Corona-Lockerungen - Das ändert sich heute in Bayern

| Politik Politik

Pünktlich zu den Pfingstferien macht Bayern am heutigen Freitag weiter auf. «Es ist auch wieder Zeit für ein besseres Gefühl in der Corona-Zeit», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als er die jüngsten Lockerungen verkündete. Lockerungen gibt es allerdings nur bei passender Inzidenz: In der Regel muss sie stabil unter 100 liegen. Doch was genau wird gelockert? Ein Überblick:

Was kommt beim Tourismus?

Hier gibt es deutliche Änderungen. Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze und Co. dürfen wieder Touristen beherbergen. Voraussetzung ist, dass der Landkreis oder die kreisfreie Stadt dies erlaubt hat, was sie bei einer stabilen Inzidenz unter 100 mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums tun kann. Zudem müssen Gäste getestet sein und dies in regelmäßigen Abständen wiederholen, solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt. Ausgenommen sind - wie üblich - Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder bis zum 6. Geburtstag.

Beherbergungsbetriebe dürfen sogar Innengastronomie bis 22.00 Uhr betreiben - allerdings nur für ihre Gäste, mit Abständen und strengen Hygieneregeln. Zudem sind touristische Bahn und Busreisen wieder erlaubt und die Außenbereiche medizinischer Thermen dürfen wieder öffnen.

Weitere Informationen für Hoteliers und Gastronomen bei Tageskarte. 

Welche Freizeit- und Kulturangebote dürfen wieder öffnen?

Auch hier gibt es bei stabilen Inzidenzen unter 100 viele Lockerungen. Teilweise betreffen auch sie Touristen: So dürfen Seilbahnen wieder fahren, und Fluss- und Seenschifffahrt Ausflugsverkehr anbieten.

Für Theater hat es ja bereits erste Öffnungsschritte gegeben, doch zu Pfingsten geht es in die Freiluftsaison: Bei stabilen Inzidenzen unter 100 darf mit strengen Hygieneauflagen für bis zu 250 Zuschauer gespielt werden. Bei stabilen Inzidenzen unter 50 ohne den obligatorischen Corona-Test. Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Laienensembles. Laienensembles dürfen zudem wieder proben.

Beim Sport läuft es ähnlich wie im Theater: 250 Zuschauer dürfen sich - eine stabile Inzidenz unter 100 sowie entsprechende Test- und Hygieneprotokolle vorausgesetzt - unter freiem Himmel Sportevents ansehen.

Wer selbst aktiv sein möchte, kann auch wieder ins Fitnessstudio gehen. Dort gilt FFP2-Maskenpflicht bis zum Gerät sowie - in Gegenden mit einer Inzidenz über 50 - Testpflicht.

Freibäder dürfen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ebenfalls ab Pfingsten öffnen: Gäste, die sich vom Wetter nicht abschrecken lassen, bekommen aber nur mit einem vorgebuchten Termin Einlass. Zudem brauchen auch sie einen negativen Test - solange die Inzidenz noch nicht stabil unter 50 fällt.

Wo und wie lange gelten die Änderungen?

Weite Teile Bayerns erfüllen inzwischen die Bedingungen für Lockerungen. Die sogenannte stabile Inzidenz unter 100 bedeutet in der Regel, dass ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt fünf Tage unter diesem Wert liegen muss, dann kann nach einer Karenzzeit, die für das Pfingstwochenende einheitlich einen Tag beträgt, am darauffolgenden Tag geöffnet werden. Teilweise ist dafür aber noch eine Zustimmung des Gesundheitsministeriums nötig.

In 58 Landkreisen und kreisfreien Städten lag die Inzidenz laut den für Freitag entscheidenden RKI-Zahlen vom Mittwochvormittag mindestens den fünften Tag unter 100. Bei weiteren drei Landkreisen hatte es zumindest in den Tagen davor fünf Tage am Stück eine Inzidenz unter diesem Wert gegeben. Rückgängig gemacht werden müssten die Öffnungen aber erst wieder, wenn die Grenze von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird.

Zudem stehen die nächsten Kreise bereits in den Startlöchern: Fünf erreichten am Donnerstag den fünften Tag unter 100. Hier könnten am Samstag Öffnungen folgen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.