Corona-Regeln in Bayern: Welche Testpflichten in Hotellerie und Gastronomie gelten

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Mit Wirkung vom 19. Oktober müssen, in allen Bereichen mit 3G-, 3G plus- und 2G-Regelungen in Bayern, künftig auch die Betreiber und Beschäftigten mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Was die Regelungen für Gastgeber bedeuten, hat der DEHOGA in Bayern in einem Hinweisblatt zusammengefasst.

Hier die wichtigsten Kernaussagen der aktuellen Verordnung, Details enthält das Hinweisblatt des Verbandes:

  • "Reguläres" 3G: Bisher mussten Sie Ihren Mitarbeitern mindestens zweimal die Woche ein Testangebot zur Verfügung stellen. Nun muss dieses Angebot seitens Ungeimpfter bzw. Nicht-Genesener auch zweimal die Woche verpflichtend wahrgenommen werden.

  • Bei 3G plus muss dann ein PCR-Test verwendet werden

  • Bei 2G können nahezu ausschließlich Geimpfte bzw. Genesene in Kontakt mit den Gästen treten ("nahezu" insofern, da ein PCR-Test dann gestattet ist, wenn mit ärztlichem Attest nachgewiesen wird, dass aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist). Die Testpflicht entfällt somit bei 2G.

Müssen die Testergebnisse dokumentiert werden?
Die Nachweise von Beschäftigten müssen parallel wie die Nachweise von Kunden und Besuchern, nur überprüft und nicht aufbewahrt werden. Die Nachweise der Betreiber selber müssen hingegen zwei Wochen aufbewahrt werden.

Darf weiterhin im Betrieb getestet werden?
Wo genau die Testung der Beschäftigten erfolgt, ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine gültige Testart je nach Ihrem Betriebsmodell (3G/3G-Plus) handelt. Schnell- oder Selbsttests vor Ort unter Aufsicht sind weiterhin erlaubt. Der Selbsttest ist kostenfrei den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

Muss der Betreiber während der Testung der Beschäftigten danebenstehen?
Der Betreiber selbst oder ein Mitarbeiter muss während der Testung danebenstehen und überprüfen, dass diese korrekt durchgeführt wird. Somit reicht es nicht aus, die Beschäftigten zum Testen anzuweisen und anschließend die Ergebnisse zu überprüfen.

Das war nur eine kleine Auswahl an relevanten Fragen, weitere nützliche Antworten finden in unseren FAQs unter dem Reiter 2.2 Testkonzept / Einlass der Gäste des Verbandes

Meldung vom 13. Oktober 2021

Bayern: 2G- oder 3G-Pflicht für Mitarbeiter in Gastronomie und Hotels / Erfassung von Gästedaten entfällt teilweise


Das Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen gehörte in diesen Corona-Zeiten lange zum Alltag. Nun ist es damit vorbei – nicht aber in Clubs, Diskotheken. Wenn ein 2G oder 3G-Regel gilt, müssen sich zukünftig auch Mitarbeiter daran halten.

In Gastronomie und Kultur und auch in vielen weiteren Bereichen in Bayern entfällt die bisherige coronabedingte Pflicht zur Kontaktdatenerfassung: Von diesem Freitag (15. Oktober) an müssen Kunden und Besucher also keine persönlichen Daten mehr angeben, wenn sie essen gehen oder ins Kino wollen. Das oft schon gewohnte Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen entfällt. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.

Kontaktdaten müssen demnach nur noch in Schwerpunktbereichen «mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)» erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle «und vergleichbare Freizeiteinrichtungen» sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik. Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte auch weiterhin erfasst werden - in allen anderen Bereichen entfällt die Vorschrift.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, man gebe damit nicht grundsätzlich die Ermittlung von Kontaktpersonen auf. Aber eine Erfassung in der bisherigen Breite sei nicht mehr sehr sinnvoll.

Und noch eine weitere Änderung hat das Kabinett beschlossen: In sämtlichen Bereichen, in denen die 3G-Regel gilt, müssen sich von Dienstag (19. Oktober) an neben Besuchern auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt daran halten. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen. Künftig müssen sich überall dort neben den Besuchern also auch alle Mitarbeiter daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter künftig ebenfalls die verschärfte Regel.

Die Weihnachtsmärkte in Bayern sollen nach Darstellung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) weitgehend ohne Corona-Beschränkung stattfinden können. «Wir wollen weder die Weihnachtsmärkte umzäunt haben, noch wollen wir dort die 3G-Regel haben», sagte Aiwanger nach der Kabinettssitzung. Erst wenn Veranstaltungen im Innenraum stattfänden, müssten die Gastronomie-Regeln angewandt werden. Er hoffe, dass die Corona-Zahlen bis zur Vorweihnachtszeit beherrschbar blieben, sagte Aiwanger.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nannte die Corona-Lage im Freistaat bei einer leicht steigenden Tendenz weitgehend stabil. Auffällig sei weiterhin, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Ungeimpften mit mehr als 200 deutlich höher liege als bei den Ungeimpften mit 22,8. Insgesamt lag die Inzidenz am Dienstag bei 92,3 und damit deutlich höher als der bundesweite Durchschnitt von 65,8.

Die wegen Corona in Krankenhäusern behandelten Menschen seien zu mehr als 96 Prozent nicht geimpft, betonte Herrmann. Die Zahl der wegen Corona hospitalisierten Menschen pro Woche habe zuletzt bei 267 gelegen, etwas mehr als die 260 vor einer Woche. Erst bei 1200 würde die Krankenhaus-Ampel auf Gelb umspringen. Bei der Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten, wo 600 als Grenzwert definiert wurden, liege Bayern nun bei 265, nach 256 in der Vorwoche. «Unsere Krankenhausampel steht nach wie vor klar auf Grün. Keiner der beiden Werte ist in der Nähe, überschritten zu werden», sagte Herrmann.

Aiwanger berichtete zudem über die bisherigen finanziellen Corona-Hilfen für die bayerische Wirtschaft. Nach Angaben Aiwangers und von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der die Zahlen auf Twitter verbreitete, flossen seit Beginn der Pandemie bislang fast zehn Milliarden Euro an bayerische Unternehmen - 46 Prozent der Wirtschaftshilfen seien allein auf die Gastronomie entfallen. Zudem seien bislang mehr als neun Milliarden Euro Steuern gestundet worden. (dpa)


 

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