Länder fordern Kompensation für Gastro-Entlastung und Pendlerpauschale

| Politik Politik

Die von der Bundesregierung geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen weiterhin für Debatten. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage" und schränkt die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften ein. Die Länderkammer befasst sich in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.

DEHOGA stellt Medienberichte klar: Keine Ablehnung der sieben Prozent

Medienberichte über eine angebliche Ablehnung der Steuersenkung durch die Bundesländer hätten zu Verunsicherung geführt schreibt der DEHOGA . Die Branchenvertrer betonen jedoch in einem internen Schreiben, dass weder der Wirtschafts- noch der Finanzausschuss des Bundesrats die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen abgelehnt hätten.

Der Verband unterstreicht, dass die Kompensationsforderungen die Debatte bereits von Beginn an begleiten. Entscheidend sei, dass der Finanzausschuss keine Ablehnung beschlossen habe und immer mehr Bundesländer das Vorhaben unterstützen. „Wichtig ist auch, dass immer mehr Bundesländer dieses für unsere Branche so wichtige Vorhaben unterstützen,“ heißt es in der Stellungnahme.

Milliarden-Mindereinnahmen und Kompensationsforderungen

Der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 sieht zwei wesentliche Entlastungsmaßnahmen vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Zum einen soll der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Zum anderen soll die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer von derzeit 30 Cent auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden.

Die Mindereinnahmen aus diesen Maßnahmen sowie weiteren Entlastungen werden im Fünfjahreszeitraum von 2026 bis 2030 auf etwa 19 Milliarden Euro geschätzt. Davon müssten die Länder voraussichtlich 11,2 Milliarden Euro und die Gemeinden 1,4 Milliarden Euro tragen.

Der Finanzausschuss äußert deshalb die Erwartung, dass der Bund die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen nachhaltig kompensiert. Dies könnte beispielsweise durch eine bundesseitig verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets oder der flüchtlingsbedingten Ausgaben erfolgen.

Forderung nach Registrierkassenpflicht zur Gegenfinanzierung

Der Bundesrat fordert zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit. Der Finanzausschuss äußerte die Erwartung, dass die Einführung einer Registrierkassenpflicht sowie einer verpflichtenden digitalen Zahlungsoption Steuermehreinnahmen erzielen könnten. Diese Forderungen zielen darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen in Bargeldbranchen entgegenzuwirken.

Der Bundesrat mahnt an, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro schnellstmöglich gesetzlich zu normieren. Zudem soll kurzfristig ein Vorschlag zur schrittweisen Einführung einer digitalen Zahlungsoption bei Alltagsgeschäften aufgenommen werden, um einen gleichmäßigeren Steuervollzug zu gewährleisten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.