Corona-Schutzkonzept - Ab Oktober wieder Maskenpflicht möglich / Ausnahmen für Gastronomie geplant

| Politik Politik

Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen in Geschäften oder Behörden ab Oktober wieder Maskenpflichten möglich sein. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer jeweils für ihr Gebiet selbst treffen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch gemeinsam mitteilten. «Masken schützen», betonte Buschmann. In bestimmten Situationen sei eine Maskenpflicht daher zumutbar.

Stufensystem: «Winterreifen» und «Schneeketten»

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Anfang Juni angekündigt, Bund und Länder wollten frühzeitig Vorkehrungen für eine wohl wieder kritischere Corona-Lage im Herbst treffen. Es gehe um Maßnahmen, die wie «Winterreifen» wirken sollten, wenn der Sommer vorbei sei. Das greifen Lauterbach und Buschmann jetzt in einem zweistufigen Konzept auf: Vorgesehen ist eine allgemeine Vorsorge im ersten Schritt, die sogenannten «Winterreifen» - und «Schneeketten», also weiterreichende Maßnahmen für den Fall, dass die Pandemie wieder richtig an Fahrt gewinnt.

Die Pandemielage im Herbst

Lauterbach sieht Deutschland in einer «viel besseren Situation als im letzten Herbst». Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass es eine Kombination der Omikron- mit der gefährlicheren Delta-Virusvariante geben werde. Es sei also zu erwarten, dass sich viele Menschen ansteckten, sie dann aber weniger schlimme Verläufe hätten. Zugleich erwarte er zum Herbst vier neue, angepasste Impfstoffe mit Zulassung frühestens am 9. September. Diese schützten dann auch wieder besser vor Ansteckung und nicht nur hauptsächlich vor schweren Verläufen.

Doch Lauterbach wäre nicht Lauterbach, wenn er nicht auch warnen würde: Die Kerze brenne von beiden Enden, betonte er. Immer mehr Mitarbeiter von Pflegediensten und Kliniken fielen wegen einer Infektion aus, zugleich werde es mehr Patienten geben. «Und daher rechne ich damit, dass wir in eine relativ schwierige Lage kommen werden», sagte der SPD-Politiker. Die hoch infektiöse Virusvariante könne nur durch konsequentes Masketragen in Innenräumen wirkungsvoll eingedämmt werden.

Masken als wichtigste Schutzmaßnahme

Im Zentrum des Schutzkonzeptes steht deshalb das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fliegern gelten. Neu hinzu kommt eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen FFP2-Masken vorschreiben.

Testen bei Restaurantbesuch und Sport

In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, sagte Lauterbach. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests. Buschmann sagte, er rechne damit, dass etwa Fitnessstudios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellten, weil sie das Maskentragen schlecht kontrollieren könnten.

Masken in Schulen erst ab 5. Klasse

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Hier muss es dann auch nicht die sicherere FFP2-Maske sein, auch eine klassische OP-Maske soll reichen, wie Buschmann sagte.

«Schneeketten» für den Notfall

Für den Fall, dass die Coronasituation außer Kontrolle gerät, bekommen die Länder Möglichkeiten für schärfere Regeln, von den Ministern «Schneeketten» genannt. Drohen Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur - etwa Polizei, Feuerwehr, Energieversorger - zusammenzubrechen, sollen auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. Darüber sollen dann die Länderparlamente entscheiden. In dem Fall soll es auch keine Ausnahmen mehr für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, forderte für diese Notlage bundeseinheitliche Kriterien, die über reine Inzidenzzahlen hinausgingen. «Verbindliche Kriterien
können unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Grad der Auslastung der Intensivstationen sein», sagte er mehreren Zeitungen. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wünschte sich einen klaren Kriterienkatalog, ab welchen Werten welche Maßnahme scharf gestellt werden soll. «Das ist wie ein Feuerlöscher, bei dem man leider vergessen hat, einen Schlauch mitzuliefern, mit dem man gezielt auf das Feuer halten kann.»

Keine Lockdowns, keine Schulschließungen

Ausgangssperren und die pauschale Schließung von Schulen sehen Lauterbach und Buschmann in ihrem Konzept nicht mehr vor. Diese Instrumente seien nicht mehr verhältnismäßig, sagte Buschmann. Aus den Ländern kam daran Kritik. «Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe nicht die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.

Wie es weitergeht

Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten, also von Oktober bis Ostern, ähnlich wie man das für Winterreifen sagt. Die bisherigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz, die eigentlich schon am 23. September auslaufen, werden deshalb zunächst für wenige Tage bis Anfang Oktober verlängert.

Bis dahin muss dann das Gesetzgebungsverfahren für die neuen Regeln durch sein: Als erstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug. (dpa)


 

Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen

  • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
     
  • Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen (…)

Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder

Die Länder können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese möglichen Maßnahmen in Länderverantwortung sind:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen oder genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
  • Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (…)
  • Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (…)

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
  • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG soll voraussichtlich noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.