Corona-Steuerhilfegesetz: Welche Entlastungen Lindner konkret plant

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Die Homeoffice-Pauschale wird verlängert, der Pflegebonus bleibt steuerfrei und Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen: Das sind die wichtigsten Punkte eines neuen Gesetzes, das Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg gebracht hat. Er setzt damit rasch Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht allerdings noch aus.

Das geplante Gesetz zeige, «dass wir die Menschen und Unternehmen mit den Corona-Folgen nicht alleine lassen», sagte die parlamentarische Finanz-Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung verlängert werde, bringe Arbeitnehmern direkte Erleichterungen. Das gleiche gelte für die sogenannte Verlustverrechnung für Unternehmen. «So stellen wir die Weichen auf Entlastung und bessere Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen.» Bis 2026 nimmt der Staat dadurch 11 Milliarden Euro weniger ein.

Wesentliche Regelungen sind:

  • Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. Damit sind Arbeitgeberzuschüsse (Aufstockung) beim Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 steuerfrei.
  • Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert. Für die Jahre 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 10 Mio. Euro (bzw. 20 Mio. Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 beibehalten. Die Änderung führt dazu, dass erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die Betragsgrenzen auf den alten Rechtsstand von 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. Euro für zusammenveranlagte Ehegatten) zurückgeführt werden.
  • Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde verlängert. Sie gilt nun auch für im Jahr 2022 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die degressive Abschreibung kann anstelle der linearen Abschreibung in Höhe von bis zu dem Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, in Anspruch genommen werden.
  • Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert. Investitionsabzugsbeträge sind grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzuges folgenden Wirtschaftsjahres für begünstigte Investitionen zu verwenden. Andernfalls sind sie rückgängig zu machen. Durch die Verlängerung der Regelung haben Steuerpflichtige, die in 2022 investieren wollen, aber wegen der Corona-Krise möglicherweise nicht investieren können, die Möglichkeit, die Investitionen in 2023 ohne negative steuerliche Folgen (Rückgängigmachung, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.
  • Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen werden ebenso um ein weiteres Jahr verlängert. Sofern eine Reinvestitionsrücklage am Schluss des nach dem 28. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2023 endenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden ist und in diesem Zeitraum aufzulösen wäre, endet die Reinvestitionsfrist erst am Schluss des nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Januar 2024 endenden Wirtschaftsjahres.
  • Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
  • Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenden Fällen wird um weitere drei Monate verlängert.

Weitere Erläuterungen und Reaktionen

Prämie für Pflegekräfte bis 3000 Euro steuerfrei

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben - dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz wird geregelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Die wegen der Corona-Krise vorübergehend eingeführte steuerliche Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Wer von zuhause arbeitet, kann die Tage also weiterhin in der Steuererklärung angeben - unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben. Anreize für Investitionen sollen auch Sonderregeln für die steuerliche Abschreibung von Gütern geben, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden.

Längere Fristen für Steuerberater

Steuerberater bekommen weitere drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert: Eigentlich müssten die Steuerberater die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentierten sie. Die Steuerberater übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Nun sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen. Auch die Fristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 werden leicht verlängert.

Diese Reaktionen gibt es

Der Bundesrat muss zustimmen - aus Bayern kam Kritik an den Plänen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) machte klar, die angekündigten Erleichterungen reichten nicht aus: «Wir brauchen eine Weiterentwicklung zu einer Pauschale für mobiles Arbeiten verbunden mit einer Erhöhung auf 1000 Euro im Jahr.»

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte, bei vielen Firmen werde die Eigenkapitaldecke immer dünner, was die Finanzierung von dringend erforderlichen Investitionen erschwere. Zudem führten eingeschränkte Geschäftsaktivitäten zu Liquiditätsproblemen. Deshalb sei es richtig, dass die degressive Abschreibung für Investitionen ebenso bis Ende 2022 verlängert werden solle wie der erweiterte Verlustrücktrag. «Beide Maßnahmen sollten aber noch verbessert werden.»

Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sagte, Lindner mache Ernst mit einer spürbaren Entlastung von Betrieben und Bürgern. Das geplante Gesetz sei ein Meilenstein auf dem Weg dorthin. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, forderte, die Homeoffice-Pauschale müsse bereits jetzt entfristet werden, weil das mobile Arbeiten auch künftig Bestand haben werde. «Deshalb sollte die Pauschale dauerhaft gelten und an die Inflation angepasst werden.» (mit dpa)


 

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